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„Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!“

„Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!“

Die Freiburger Verwaltungsrichter hätten an diesem Mittwoch im Februar 2010 die Chance gehabt, ein Stück Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte  zu schreiben. Von den äußeren Voraussetzungen wären sie dafür eigentlich gut gerüstet gewesen – denn der große Gerichtssaal liegt im fünften Stock eines Hochhauses, das das winterliche Häusermeer der Umgebung um einiges überragt und einen weiten Ausblick verschafft. Doch um diesen Weitblick und Durchblick zu entwickeln, dazu hätte auch eine Portion Mut gehört.


Auch der ungewöhnliche Anlass hat sie nicht beflügelt, so wenig wie die ungewohnt drangvolle Enge im Gerichtssaal und auf den Fluren, die Fernsehkameras und Rundfunkmikrofone nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Italien, Polen und Kroatien. Zwischen einer Baugenehmigung und einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Mitbürger durften sie sich mit der spannenden Frage befassen: „Darf sich die katholische Kirche weiter als christlich bezeichnen?“


Durften sie? Oder mussten sie? Der Vorsitzende Richter Jens Michaelis hatte die brisante Verhandlung von vorne herein auf magere eineinhalb Stunden beschränkt, und die beisitzende Richterin war zwar gut geschminkt, trug aber demonstrative Langeweile zur Schau. Lediglich der berichterstattende Richter strahlte kurzzeitig so etwas wie Dynamik aus, als er in den Sachstand einführte und aufzählte, weshalb die sechs Kläger, allesamt „Freie Christen für den Christus der Bergpredigt“, der vatikanischen Kirche das „christlich“ absprechen wollen: Inquisition, Kreuzzüge, Hexenverfolgung, die Eroberung Amerikas kamen zur Sprache, aber auch die Rechtfertigung von Kriegen bis in die Gegenwart hinein, das zusammen geraubte Vermögen der Kirche, die unheilvolle Lehre der ewigen Verdammnis. Sexualverbrechen von Priestern wurden ebenso erwähnt wie die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in katholischen Erziehungsheimen bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Aktualität des Themas untermauerten mehrere Exemplare der am Montag zuvor erschienenen Ausgabe des Magazins „Der Spiegel“, die auf dem Tisch der Kläger und im Publikum zu sehen waren. Das Titelbild zeigt einen Priester, der in der einen Hand die Bibel trägt, während er sich mit der anderen unter die Soutane fasst. Täglich melden sich in Deutschland gerade weitere Opfer zu Wort, die an kirchlichen Privatschulen missbraucht wurden, diesmal von Jesuiten.


Bestritten wurden all diese Vorwürfe während der gesamten Verhandlung von niemandem. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, ließ sich merkwürdigerweise durch einen protestantischen Anwalt vertreten, der keinerlei Anstalten machte, den christlichen Geist der Kirche zu beschwören. Es ging ihm statt dessen nur um juristische Dinge, vor allem um die Frage: Dürfen die Kläger überhaupt klagen? Sie bezeichnen sich als „Blutsverwandte“ des Jesus von Nazareth, des großen Liebe-Weisheitslehrers der Menschheit, die diesen vor einem Missbrauch Seines Namens schützen wollen. Aber können sie das auch beweisen?


Nachdem der Vorsitzende Richter sehr einsilbig bleibt, nützen die Kläger ihre Chance, der Öffentlichkeit darzulegen, welches Anliegen sie haben. Sie versuchen, die katholische Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen: Sie wurden als Säuglinge getauft und sind damit nach Lehre der Kirche Teil des „mystischen Leibes Christi“ – denn so nennt sich die Kirche. „Blutsverwandter geht es nicht“, sagt der Journalist Alfred Schulte. „Mit der Taufe wird jeder Gläubige zu einem Adoptivsohn von Christus“, sagt Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer. „Und mit jeder Kommunion erneuert er diese Verbundenheit.“ Falls das Gericht dies jedoch nicht anerkenne, so stelle es fest, dass die Kirche hier einen „falschen Zauber“ verbreite, der mit Jesus nichts zu tun habe. Dann wäre ihre Klage umso berechtigter.


Die Richter schweigen. „Was soll ich den Kindern sagen, die zu mir in die Praxis kommen?“, fragt Dr. Peter Thurneysen, ein Psychotherapeut. „Sie erzählen mir, wie sie unter der Vorstellung einer ewigen Verdammnis leiden, die Jesus nie lehrte. Wer verhilft ihnen zu der Klarheit, dass eine Institution, die so etwas lehrt, niemals christlich sein kann?“ „Ich war selbst Richter“, sagt Dr. Gert-Joachim Hetzel, „und ich weiß, dass ein Gericht immer einen Weg findet, wenn es möchte.“ Und der Journalist Matthias Holzbauer fügt hinzu: „Sie müssen sich entscheiden, wem Sie dienen wollen: dem Volk oder der Kirche. Sie als Richter werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt. Die Kirche zahlt keine Steuern, sondern sie nimmt sich Geld vom Staat, Subventionen in Milliardenhöhe. Wem also wollen Sie dienen?“ Nach katholischer Lehre müsse auch ein Laie in seiner Berufsausübung den Weisungen der Kirche folgen – doch die Richter hatten sich geweigert, im Vorfeld des Prozesses anzugeben, welcher Konfession sie angehören. Sie weigerten sich – doch jeder deutsche Bürger muss auf seiner Lohnsteuerkarte seine Konfession angeben, ob er will oder nicht – eine Vorschrift von 1933, als Adolf Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat abschloss.


Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Doch jedem im Saal ist klar, dass sie ihr Urteil längst gefällt haben: Die Klage wird abgewiesen. Und so kommt es auch. Die Sensation findet nicht statt. Der Vorsitzende Richter hebt gerade an, zu erklären, dass den Klägern die „Aktivlegitimation2 fehle. Da ertönt aus dem Publikum der Ruf: „Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleibt hier die Wahrheit?“ Sichtlich entnervt bricht der Richter die Urteilsverkündung ab und verlässt fluchtartig den Saal. Er hat seine „Pflicht“ getan – im Sinne der Kirche, der er möglicherweise selbst angehört.


Die Kläger sind jedoch keineswegs niedergeschlagen, eher kämpferisch gestimmt. Sie haben zwar den Prozess verloren, doch dennoch haben sie gewonnen. „Niemand hat bestritten, dass die Kirche nicht christlich ist“, sagt Dr. Hetzel in die Kameras. „Sie haben es nicht einmal versucht“. „Das ist ein historischer Tag“, sagt Matthias Holzbauer. „Jahrhundertelang wurden sogenannte Ketzer vor Gericht gestellt, weil sie angeblich den falschen Glauben hatten. Und heute stand zum ersten Mal die Kirche selbst vor Gericht. Die Wahrheit kommt mehr und mehr ans Licht – unaufhaltsam.“ „Die Justiz hat sich durch ihr gezieltes Ausweichen entlarvt und gezeigt, wem sie sich noch immer verpflichtet fühlt“, sagt Dr. Christan Sailer, Rechtsanwalt und einer der Kläger. Man werde prüfen, ob eine Revision angestrebt werde. Auf jeden Fall aber gehe die Aufklärung der „Freien Christen“ weiter: Am 16. März klagen sie in Hannover gegen die deutsche Lutherkirche: Sie soll sich nicht länger „christlich“ nennen.


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„Dann kann sich auch der Teufel christlich nennen“

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen

weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den

Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch

des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen

sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr

christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem

Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die

römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen

abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich

nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist

jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im

Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft

das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen

Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert.

Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-

lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landes-

bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an

der Spitze.

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.

Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein und erklärt, sie werde „zu den religiösen und theologischen Fragestellungen, die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben“. Die Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung „römisch-katholisch“ geschützt ist und betont: „Der Begriff ‚christlich‘ ist nicht geschützt“.

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

10. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre, noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre „innerbetrieblichen“ Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als „christlich“ bezeichnet, obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventionen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff „christlich“ ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff „christlich“ verwenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen. Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem streitig machen lässt. Denn, wenn der Name „christlich“ nicht geschützt ist, kann jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu Recht das Etikett „christlich“ beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück, den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen, der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen. Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern, Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter, Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner, Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich nennen.

Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel christlich nennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek, Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnachrichten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter Missbrauch des Namens „christlich“ und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der römisch-katholischen Kirche unter dem Namen „christlich“ umgebracht in den Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden, bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas, in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen Kirche gebilligt, begangen, befohlen und von ihren der römisch-katholischen Kirche und den Päpsten hörigen Anhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern; über die Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und Schlitzen, ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen und Brüsten, ein Ausstechen und Rausreißen von Augen und Zungen, bei Lebendigen und Toten, ein Vierteilen und Pfählen, ein Zersägen und Hängen, ein Quälen mit glühenden Eisen, und anderen allerschlimmsten Qualen, wie es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt. Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, „Kirche des Unheils“, „Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881 „selig“ gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen Menschen geschätzt werden.

– Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahrhundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

– Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

– Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben. Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei abschaffte.

– Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus, entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehrvorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch „Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo, Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man sich kaum vorstellen

Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkriegen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewaltherrscher unterstützt hat.

Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.

Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.

Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: „Die Ermordung in einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer – Todesflug.“ (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001)
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und abertausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen, wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit. Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern gedeckt.

Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste Anordnung hin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen“ christlich“. Und dabei ist dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
„Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!“ (Bibel, Offenbarung des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff „christlich“ nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor geschützt werden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch, dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort „Inquisitionshelfer“ war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung. Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahnbrechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwerwiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen „christlich „für ihre Zwecke missbrauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf die Bezeichnung „christlich“ verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.

Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen [= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest, dass die Gläubigen die „Gewissenspflicht“ haben, „die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums widersprechen.“ Und dass das „entscheidende Wort bei der Interpretation der Schrift Sache der Kirche“ sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb, weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte. Ein solcher Jurist vertrete „einseitig die Interessen“ dieses Glaubens. Diese Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.

Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will. Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte Organisation haben.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 10.11.2009.pdf [111 KB]

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

 

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld

29.10.2009

Die neu gewählte Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann, räumt der Klage der Freien Christen, mit der ihr als Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers untersagt werden soll, ihre Kirche als „christlich“ zu bezeichnen, keine großen Erfolgsaussichten ein. Dies erklärte sie auf Anfrage kurz nach ihrer Wahl auf einer Pressekonferenz in Ulm.

Ihre Kirche, so Käßmann, sei „eine sehr gut christliche evangelische Kirche“. Denn, so ihre Begründung, bereits in den Augsburger Bekenntnissen stehe: „Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden. Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht christlich wäre.“

Der theologische Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer, erklärte hierzu: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Bischöfin Käßmann unternimmt gar nicht erst den Versuch, die angebliche Christlichkeit ihrer Kirche auf Jesus von Nazareth zurückzuführen. Statt dessen behauptet sie in einem klassischen Zirkelschluss: Wir sind christlich, weil wir seit 450 Jahren Kirche sind und Sakramente spenden. So, als ob Jesus jemals eine Kirche gegründet und obendrein noch das Augsburger Bekenntnis verfasst hätte.“

Nähme man die Bischöfin beim Wort, so Potzel, würde dies auch dazu führen, dass die lutherische Kirche sich auch nicht mehr „Kirche“ nennen dürfe. Denn das Evangelium werde dort eben nicht „rein verkündigt“, sondern verdreht. Aus „Du sollst nicht töten“ mache die Kirche: „Du darfst unter bestimmten Umständen Gewalt anwenden und als letztes Mittel Kriege führen“. Aus „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen“ mache die Kirche: „Uns stehen Subventionen des Steuerzahlers in Milliardenhöhe zu, weil das Tradition ist“. Und aus „Lehrt sie, tauft sie und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ habe die Kirche gemacht: „Tauft Säuglinge und sagt ihnen dann später, der Glaube allein genüge!“.

Auf die detaillierten Argumente der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit in ihrer Klagebegründung, so Potzel weiter, sei Käßmann mit keinem Wort eingegangen. (Nachzulesen unter http://www.christus-oder-kirche.de.)

Immerhin gab sie aber im Verlauf der Konferenz zu, dass Martin Luther, dessen 500. Reformationsjubiläum gerade vorbereitet wird, zahlreiche „Schattenseiten“ gehabt habe, etwa seinen Antisemitismus oder seine immer wiederkehrenden Aufrufe zur Gewalt (gemeint ist gegen Täufer, Hexen und Bauern), und dass die lutherische Kirche diese „historische Last“ kritisch aufarbeiten müsse. Ihre Kirche neige ohnehin nicht zur „Helden- oder Heiligenverehrung“, so Käßmann.

„Man darf gespannt sein“, so Potzel, „ob es Käßmann gelingen wird, diese Außenseiterposition in ihrer eigenen Kirche durchzusetzen – zumal das dann rasch ans Eingemachte gehen würde. Auch das evangelische Bekenntnis, dass der Glaube allein für das „Seelenheil“ genüge, gehört zu diesem unseligen Erbe. Es widerspricht eklatant dem Tatglauben des Jesus von Nazareth. Denn, wenn der Glaube allein genügen würde – weshalb gab uns dann Gott die Zehn Gebote, in denen Er uns sagt, was wir tun (also nicht nur glauben) sollen? Und weshalb erzählte uns Jesus das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen? Die törichten glaubten zwar ganz fest daran, dass ihre Lampen brennen würden – und doch blieb ihnen die Himmelstür verschlossen, weil sie kein Öl darin hatten.“

Nähere Informationen unter: info@christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Download: Pressemitteilung Käßmann Ev.-Lutherkirche – 29.10.2009.pdf [92 KB]

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Verwaltungsgericht Hannover
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
13. Oktober 2009
s-h-h
K L A G E

in Sachen

1) Dieter Potzel

2) Dr. Peter Thurneysen

3) Matthias Holzbauer

4) Alfred Schulte

5) Dr. Gert-Joachim Hetzel

6) Dr. Christian Sailer

sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

– Kläger –
Prozessbev.: RAe Dr. Christian Sailer und
Dr. Gert-Joachim Hetzel,
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

gegen
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers,
vertreten durch Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann,
Rote Reihe 6, 30169 Hannover

– Beklagte –

wegen Unterlassung

Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1) erheben wir hiermit gegen die Evangelische Landeskirche in Hannover

K L A G E

und beantragen, wie folgt zu erkennen:

I. Der Beklagten wird untersagt, sich „christlich“ zu nennen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.

B e g r ü n d u n g
I. Gegenstand des Verfahrens

Die Kläger verlangen,

dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie mag sich weiter evangelisch oder lutherisch nennen und sie mag weiter

ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der Säuglingstaufe),
Kriege und Gewalt rechtfertigen,
ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes Vermögen (z.B. durch die katholische Kirche vor der Reformation) behalten,
den Menschen mit einem strafenden Gott drohen
zu Intoleranz aufrufen,
Tierquälerei billigen,
ihren Anhängern vorspiegeln, der Glaube alleine genüge (Luther: „Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer.“ Jesus aber lehrte das Gegenteil: „Sündige hinfort nicht mehr.“)

aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.

Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institutionellen Kirchenkonzerne, darunter auch die evangelischen Amtskirchen, lehren und tun, nichts mit der Lehre des Jesus, des Christus, zu tun hat.

Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben versucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregister verlangt. Dies wird von den evangelischen Kirchen kategorisch abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.

Der frühere evangelisch-lutherische Landesbischof und Vorsitzende des Lutherischen Weltbundes Johannes Hanselmann erklärte in einem Brief vom 6. September 1985: „Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde, nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen“ (Brief an A.Emtmann vom 6.9.1985).

Hier wird versucht, „Gott“ für die Kirche zu vereinnahmen. Doch diese Zwangsvereinnahmung hat mit Gottes Willen nichts zu tun.

Jesus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bibeln der Kirche: „Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält diese Art der Mitgliederrekrutierung bis heute für notwendig. Diese Manipulation unmündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution für alle Ewigkeit und mit den bekannten verheerenden seelischen Folgen, wie ekklesiogene Neurosen, oder noch schlimmer, lebenslänglicher Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher z.B. in evangelischen Kinderheimen, ist zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des Christus.

Dies gilt auch für die bis heute gültige evangelische Lehre, wonach es in Glaubensdingen angeblich keine Willensfreiheit gebe.

Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger aufzugeben und sie durch Streichung auf ihren Taufregistern aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu entlassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, veranlasst, sich noch intensiver mit der evangelischen Lehre zu befassen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsachen beweist, dass die evangelischen Landeskirchen dem Prädikat „christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ihrer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn sprechen.

Die Kläger haben deshalb die Landesbischöfe, Kirchenpräsidenten und Präsides aller Gliedkirchen der EKD (Evangelischen Kirche Deutschlands) aufgefordert, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum 11.10.2009 schriftlich zuzusagen.

In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist durch das Prophetische Wort den Führern der evangelischen Institution wiederholt einen Dialog angeboten. Doch die Kirchenmänner und -frauen haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn keiner Antwort für würdig befunden. Und genau so haben die Bischöfe, Kirchenpräsidenten und Präsides dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies im vorliegenden Fall exemplarisch gegenüber der Evangelischen Landeskirche in Hannover.

Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Aufforderungsschreiben vom 11.9.2009 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht:

Hört, ihr Landesbischöfe!

Das Spiel ist aus!

Hört auf, euch christlich zu nennen!

Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, indem er ihnen vorspiegelt, eine christliche Kirche zu sein, und indem er sich dafür auch noch teuer bezahlen lässt.

Doch es wird mehr und mehr offenbar: Was durch die von Luther geschaffene Abspaltung vom römisch-katholischen Kirchenkonzern entstand, ist genauso wenig christlich wie dieser. Die Lehre Luthers hat mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmäßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Füßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten – am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Ob es die Rechtfertigung von Kriegseinsätzen ist, das Absegnen von Grausamkeiten gegen die Tierwelt oder die unsägliche Lehre von einer „ewigen Hölle“, ob es die Leugnung des freien Willens in Glaubensdingen ist oder Luthers Aufruf, tapfer zu sündigen, denn der Glaube allein genüge – täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen lehren und tun, was Er wollte. Und dann verehren Sie Ihn, der doch auferstanden ist, am Karfreitag als toten Mann am Kreuz wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.

Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erbschleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Nazareth offenbar verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Institution nicht befleckt mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.

Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die Dokumentation im Anhang).

Jesus sprach davon, dass es auf das Tun Seiner Lehre ankommt, „um das ewige Leben zu erben“. Ein Schriftgelehrter, der Ihn deswegen fragte, spricht vom Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, und Jesus antwortete ihm: „Tu das, so wirst du leben“ (Lukas 10, 25-27). Die evangelische Kirche verkehrte diese Botschaft jedoch in ihr Gegenteil, indem sie lehrt: „Alleine der Glaube genügt“. Doch Jesus, der Christus, sprach weiter: „Wer diese Meine Rede hört und tut sie, der ist ein kluger Mann.“ (Matthäus 7,24).

Jesus hat gelehrt: Erst lehret und dann taufet. Damit lässt er jedem den freien Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesalter an Schuldkomplexe ein, drohen mit der ewigen Verdammnis und erschleichen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankheiten und Störungen, wie ekklesiogene Neurosen, sind die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisation wegen Verletzung der Grund- und Menschenrechte längst verboten worden.

Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Jerusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)

Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren Pfründen und Residenzen vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn kein Glaube ist beweisbar.

Nennen Sie sich weiter evangelisch oder lutherisch, das macht Ihnen niemand streitig! Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!
Denn der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen reinen Lehre des Nazareners gemacht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Lehre, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzusetzen, blanke Empörung.

Sie verehren bis heute in dem Gründer Ihrer Institution einen Mann, der zu Mord und Totschlag aufrief und ein geistiger Miturheber des Holocaust ist. Sie verhöhnen Jesus von Nazareth, weil Sie lehren, dass es für das Seelenheil allein auf den Glauben und nicht auf die Erfüllung der Gottesgebote ankomme. Sie treten Sein Erbe mit Füßen, weil Sie bis in die Gegenwart hinein Krieg und Kriegseinsätze rechtfertigen.

Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus, die ihr Gehirn noch nicht von formelhaften und frommen Sprüchen haben vernebeln lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von Böse unterscheiden können, so wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der Christus, meinte, als Er sagte: „Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann!“, „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen!“, „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“, „Erst lehret und dann taufet!“

Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution fertig gebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden einzelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches Leid, Blut und Tränen über Menschen zu bringen – und sich dann dafür auch noch bezahlen zu lassen! Trotz dieser furchtbaren Vergangenheit gesteht die Kirche nur gewisse Fehlhaltungen Martin Luthers ein, als handle es sich dabei um kleinere Vergehen, und sie feiert und ehrt ihn weiter als Vorbild und bringt dieses Vorbild nachdrücklich auch der Jugend nahe. Oder sie gesteht nur einzelne Fehler ihrer antisemitischen und kriegsbegeisterten Bischöfe im Dritten Reich zu und ehrt die meisten von ihnen unverdrossen weiter. Obwohl das menschenverachtende Gottesbild dieser Vorbilder und ihr totalitäres Obrigkeitsdenken unsägliches Leid über die Menschen brachte. Und so kam Karlheinz Deschner, einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss:

„Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche …“ (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)

Damit hat er offenbar auch Ihre Institution gemeint. Denn, wie gesagt: Von ihrem Gründer, den, würde er heute leben, der Verfassungsschutz beobachten müsste, hat sich Ihre Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Sie tun sogar das Gegenteil: Sie feiern Martin Luther anlässlich des 500-jährigen Jubiläums seiner „Reformation“ wie eh und je.

Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wiederkommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.

Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz der lutherischen Jagd auf Täufer und „Hexen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitieren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchenlehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:

● Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann …“). Nennen Sie sich weiter „evangelisch“ oder „lutherisch“, das macht Ihnen niemand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!

● Genießen Sie ruhig weiter Ihr übergroßes Vermögen, horten Sie weiter die Aktien, Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger „christlich“!

● Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut leiden, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in der Regierung es zulassen – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“!

● Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsystem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhalten („Du sollst nicht falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten!“).

● Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutschland am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!

● Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölle“ und einen „strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie sich dann „evangelisch“ oder „lutherisch“, doch nicht länger „christlich!“

● Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral, ohne Anstand ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich dann „christlich“ nennen!

● Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein Freund der Tiere.

Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden. Sollten Sie uns dies nicht bis zum 12.10.2009 zusagen, werden wir gegen diese Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.

Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.

Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Abmahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:

Dokumentation

Die Lutherkirche soll sich nicht länger christlich nennen!

Viele Protestanten sind überzeugt, Martin Luther habe die Kirche reformiert und näher an das Christentum herangeführt. In Wahrheit blieb Luther Zeit seines Lebens ein katholischer Augustinermönch, zutiefst verhaftet im mittelalterlichen Denken der Romkirche.

Jesus und Luther trennen Welten!

Was die Vatikankirche an Lehren und Verhaltensweisen über Jahrhunderte in scharfem Gegensatz zu Jesus von Nazareth aufgebaut hatte, übernahm Luther in vielen Aspekten in seine neu entstehende Staatskirche, fügte sogar weitere unchristliche Elemente wie z.B. die Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit hinzu. Die Auswirkungen sind in der Lutherkirche bis heute deutlich zu spüren.

Deshalb: Wer Luther nachfolgt, kann sich nicht christlich nennen!

Die Frage ist: Was lehrte Jesus? Was lehrte Luther? Wie handelt heute die Lutherkirche?

Verleugnung des Tatchristentums

Jesus lehrte: „Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann, der sein Haus auf Fels baute.“
Martin Luther
hingegen war der Auffassung: „Der Glaube allein genügt.“ Die damit verbundene Leugnung der Bedeutung des Tatchristentums ist eine Verhöhnung des Jesus, des Christus, und Seiner Lehre. Dies führt in letzter Konsequenz in einen ethischen Minimalismus, der jede spirituelle Weiterentwicklung des Menschen überflüssig erscheinen lässt. An die Stelle des aktiven Glaubens, den Jesus, der Christus, lehrte, tritt ein passiver Glaube, der die Menschen umso leichter beherrschbar macht. Ein Blick in die Welt zeigt, wohin das führt.

Antisemitismus

Jesus war Jude – und er lehrte uns die Liebe zu Gott, unserem Vater, der alle Seine Kinder gleich liebt.
Martin Luther hingegen war ein furchtbarer Antisemit, auf den sich noch 400 Jahre später die Antisemiten Hitler und Streicher beriefen. Luther beschimpfte die Juden als „leibhaftige Teufel“, als „Pestilenz und alles Unglück“, als „durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding“. Er forderte die Obrigkeit auf, die Synagogen der Juden zu verbrennen und ihre Gottesdienste zu verbieten, ihre Häuser zu zerstören, ihnen die Gebetbücher und sämtliche Barschaft abzunehmen, er wollte sie unter Hausarrest stellen und zur Zwangsarbeit verpflichten. Von welcher Maßlosigkeit sein Judenhass war, ergibt sich beispielsweise aus folgendem Zitat über die Juden: „Seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht, und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen“ (zit. nach: Hans-Jürgen Böhm, „Die Lehre M. Luthers – ein Mythos zerbricht!“, S. 208).
Die Lutherkirche half im 20. Jahrhundert tatkräftig mit, als die Obrigkeit die Forderungen Luthers in die Tat umsetzte. Zahlreiche lutherische Pfarrer waren bereits 1933 Parteimitglieder der NSDAP. Eine Einrichtung der Lutherkirche betrieb zeitweise sogar ein eigenes KZ mit der Postanschrift: „Landesverein für Innere Mission, Abteilung Konzentrationslager Kuhlen“ (Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“, S. 62). Noch 1938 rühmte der thüringische Landesbischof Martin Sasse Luther als Wegbereiter der Reichspogromnacht und gab dessen Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ neu heraus. Getaufte Juden wurden zu Tausenden aus den evangelischen Landeskirchen ausgeschlossen, was dazu beitrug, sie dem sicheren Tod preiszugeben.

Kriegstreiberei

Jesus war Pazifist. Er lehrte die Feindesliebe und warnte Petrus in einer Notwehrsituation(!): „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“.

Martin Luther hingegen hetzte seine Mitmenschen in Krieg und Bürgerkrieg. Gegen die Türken sollten sie „mit Freude die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen, solange sie eine Ader regen können“. Und er rief sie auf zum Bürgerkrieg gegen die aufständischen Bauern: „Steche, schlage, würge hie, wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl die, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl.“
Die Lutherkirche rechtfertigt, ebenso wie die katholische, bis heute Kriege und Gewalt und maßt sich an, zu entscheiden, ob sie „gerecht“ oder das angeblich „kleinere Übel“ sind. Die lutherischen Feldgeistlichen und Landesbischöfe trieben im Ersten und Zweiten Weltkrieg die Soldaten bis zum bitteren Ende in die Schlacht. Lutherische Diakone wurden als „SA Jesu Christi“ bezeichnet.

Hexenwahn

Jesus achtete die Frauen als gleichberechtigt und hinderte die Pharisäer daran, ein Todesurteil gegen eine Frau zu vollstrecken.

Martin Luther hingegen goss reichlich Öl ins Feuer des Hexenwahns: „Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen … Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an … Sie können auch ein Kind bezaubern … Man töte sie nur.“
Im Territorium der Lutherkirche tobte der Hexenwahn genauso stark wie in den katholischen Gebieten. Die Landesherren, dank Luther gleichzeitig meist mit dem Amt der Kirchenoberhäupter versehen, strichen meist das gesamte Vermögen der Gefolterten und Ermordeten ein.

Intoleranz statt Nächstenliebe

Jesus von Nazareth respektierte jeden Menschen und war tolerant gegenüber anderen Glaubensrichtungen. Für ihn zählte nicht das Gebetbuch, sondern die Tat, was z.B. im Gleichnis vom barmherzigen Samariter, einem hilfsbereiten Außenseiter, zum Ausdruck kommt.

Martin Luther hingegen ließ mit inquisitorischem Eifer Andersgläubige, etwa die Täufer, verfolgen und verleumdete sie als „Teufels Boten“, die „eitel Gift und Lügen predigen“. Wer es wagte, in lutherischem Gebiet zu predigen, ohne von der Lutherkirche ordiniert zu sein, dem schickte Luther den Henker auf den Hals: „… so befehle die Obrigkeit solche Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt“.Während der NS-Zeit war die
Lutherkirche maßgeblich daran beteiligt, dass die Zeugen Jehovas (damals: „Bibelforscher“) verfolgt wurden; Hunderte starben in Konzentrationslagern. Auch heute noch verfolgt die Lutherkirche durch eigene moderne Inquisitoren, „Sektenbeauftragte“ genannt, religiöse Minderheiten mithilfe der Massenmedien durch Verleumdungskampagnen, die Ehrverlust, gesellschaftliche Ausgrenzung und zum Teil die Vernichtung beruflicher Existenzen zur Folge haben.

Finanzielle Privilegien auf Kosten der Armen

Jesus führte ein bescheidenes Leben. Er warnte davor, sich Schätze dieser Erde anzuhäufen, die „Motten und Rost fressen“.

Martin Luther hingegen sicherte seine Kirche finanziell ab, indem er sie dem Staat unterstellte. Bis heute genießt die Lutherkirche, ebenso wie die katholische, erhebliche finanzielle Privilegien auf Staatskosten. Sie lässt sich vom Staat, zusätzlich zur Kirchensteuer und zusätzlich zu den erheblichen staatlichen Zuschüssen zu kirchlichen Sozialeinrichtungen, mit ca. 7 Milliarden Euro jährlich subventionieren: für Steuerbefreiungen, Theologenausbildung, konfessionellen Religionsunterricht, die Gehälter von Landesbischöfen und Oberkirchenräten, Militärseelsorge und vieles mehr. Woanders fehlt dem Staat dann das Geld in der Kasse.

Grausames Gottesbild

Jesus lehrte, dass Gott ein Gott der Liebe ist, der uns als Seinen Kindern den freien Willen geschenkt hat.

Martin Luther hingegen bestritt ausdrücklich, dass der Mensch einen freien Willen habe, Sein Seelenheil sei vielmehr vorherbestimmt: Gott habe demnach die einen Menschen vorherbestimmt, dem Guten zu dienen, die anderen jedoch, dem Bösen anheimzufallen und in der ewigen Verdammnis zu enden. Der Mensch könne aus eigener Kraft nichts daran ändern. Gott ist für Luther, so wörtlich, auch ein „grausamer“, ein willkürlicher, ein unberechenbarer und strafender Gott, dessen „Zorn“ der Mensch zu fürchten hat. Ja, Er soll sogar so grausam sein, dass Er nur durch das „Blutopfer“ Seines Sohnes versöhnt werden könne.
Diese Glaubenslehre hat bis heute doch erhebliche Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Kirchenmitglieder. Bis heute leiden ungezählte Lutheraner unter ekklesiogenen (kirchenbedingten) Neurosen: Sie kommen nicht damit zurecht, dass ausgerechnet der himmlische Vater so grausam und furchterregend sein soll. In manchen lutherisch geprägten Gegenden, z.B. Thüringen und Sachsen, war lange Zeit eine erhöhte Selbstmordneigung zu verzeichnen, die sich erst im Verlauf der DDR-Zeit langsam abschwächte. Dass der Mensch keinen freien Willen haben soll (was in der lutherischen Kirche bis heute im Hinblick auf den für das Seelenheil angeblich notwendigen Glauben gilt), ist im Grunde eine verfassungsfeindliche Lehre – denn wie soll z.B. Politik funktionieren, wenn man die Mündigkeit und Selbstverantwortung des Bürgers von vorne herein leugnet? Wie soll gesellschaftliches Zusammenleben funktionieren, wenn die Vernunft nach Luther eine „Hure des Teufels“ ist?

Kirche – Verkünderin des Bösen

Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle seine Kinder gleich liebt und alles unternimmt, um sie wieder bei sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst lehret und dann taufet.“

Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstellung eines strafenden Gottes, der die Menschen, die nicht der Priesterkaste folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute ungezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesundheit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den „Heiligen Geist“.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt, entstehen viele seelische Krankheiten, die bereits erwähnten ekklesiogenen Neurosen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand unserer Welt.

Totalitäres Staatsdenken

Jesus war ein geistiger Revolutionär, ein Freiheitslehrer, der die Menschen dazu anregte, sich nicht an Institutionen oder Traditionen zu orientieren, sondern Gott in ihrem eigenen Inneren zu suchen. Deshalb wurde Er auch von der damaligen Priesterkaste ans Kreuz gebracht. Der Obrigkeit gegenüber lehrte Er: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“

Martin Luther hingegen setzte die Unterordnung unter die Obrigkeit absolut. Er rettete seine eigene Haut, indem er bei den Landesherren Schutz suchte und mit ihrer Hilfe eine neue Staatskirche begründete.
Diese Ideologie der Lutherkirche hatte in der deutschen Geschichte fatale Folgen – nicht nur die blutige Niederschlagung der Bauernerhebung, sondern auch in Form der preußischen Verabsolutierung des Staates, an die der NS-Staat mit seinem Kadavergehorsam nahtlos anknüpfen konnte.

Heidnische Priesterherrschaft

Jesus setzte keine Priester ein. Er stiftete keine Sakramente und führte keine Rituale durch, sondern brachte uns Menschen eine Religion des Herzens, eine Innere Religion.
Martin Luther
reduzierte zwar einige Auswüchse des Katholizismus, übernahm jedoch wesentliche Elemente der katholischen Kultreligion, die sich letztlich aus Anleihen aus dem vorchristlichen Heidentum zusammensetzt: etwa das dem Priesteramt ähnliche Pfarramt, ein rituelles Abendmahl, die Säuglingstaufe und einiges mehr. All dies gab es zwar in den heidnischen Religionen vom alten Ägypten über Babylon bis hin zu den antiken Mysterienkulten Griechenlands und Roms – nicht jedoch bei den ersten Christen.

Naturfeindlichkeit und der Verrat an den Tieren

Jesus kam unter Tieren zur Welt und gebrauchte immer wieder Gleichnisse, die den Menschen die Schönheit der Natur nahebrachten. Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.
Martin Luther
und die Lutherkirche hingegen setzten die Naturfeindlichkeit der Vatikankirche fort. Bis heute wartet man vergebens auf eindeutige Stellungnahmen gegen Tierversuche, Massentierhaltung, Genmanipulation, Missbrauch der atomaren Kräfte und vieles mehr.
Die Kirche rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen, Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erheblichen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur seines Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.

Sicher gibt es auch innerhalb der Kirche Menschen, die versuchen, christlich zu leben. Doch was sagte Jesus von Nazareth? „Niemand gießt neuen Wein in alte Schläuche“. Die Kirche aber, die Jesus nie gründete, ob katholisch oder lutherisch, ist ein uralter „Schlauch“. Sie ist eine weitere Domäne von Theologen und Priestern, den selbsternannten angeblichen Mittlern zu Gott, die bisher fast alle guten Ansätze der großen Weltreligionen in ihr Gegenteil verkehrt haben – so auch die Vision des Jesus von Nazareth.

Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren? Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mitmenschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel hinzuweisen und sie zu warnen?

Wir haben nichts dagegen, wenn die Lutherkirche sich weiterhin „evangelisch“, „lutherisch“ oder „uniert“ nennt. Sie mag sich nennen, wie sie will, doch bitte nicht „christlich“.

Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen beweisen lassen:

Quellen:
Hans-Jürgen Böhm, Die Lehre M. Luthers – ein Mythos zerbricht
Hans-Jürgen Böhm, Prof. Dr. Martin Luther – ein Massenmörder und Christenverfolger?
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände);
Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch: Die Politik der Päpste im
20. Jahrhundert
Karlheinz Deschner, Opus Diaboli;
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit;
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition;
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch;
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher;
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider;
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort;
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht;
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, Göttingen, 1982
Dieter Potzel, Die Evangelische Kirche und der Holocaust, Der Theologe Nr.4, Wertheim, 1999

Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der evangelischen Kirche ihren evangelischen Glauben oder den Namen evangelisch oder lutherisch nicht streitig. Auch nicht die Bezeichnungen „reformiert“ oder „uniert“, die sie für einzelne ihrer Lehrrichtungen verwenden. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr „christlich“ nennt.
Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt, sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten der evangelischen Kirchen zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuerliche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.

Die Bezeichnung als „christlich“ im Zusammenhang mit der evangelischen bzw. lutherischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung hinters Licht geführt. Sie werden über die wahren Lehren und Beweggründe der evangelischen Kirche getäuscht, die zwar vorgibt, vor ca. 500 Jahren den Katholizismus im Namen des Christus reformiert zu haben, die jedoch die christliche Lehre nur auf etwas andere Weise fälscht und vieles Widerchristliche auch für sich beibehalten hat. Das gilt auch für die arglosen Eltern der Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Weigerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus missbraucht wird.

Im wirtschaftlichen Bereich, dem der evangelische Konzern aufgrund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem Etikett „gut für die Gesundheit“, oder „alkoholfrei“ vertreibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den Staatsanwalt.

Und wenn einer sagen würde, die evangelische Kirche existiert schon lange und die katholische Kirche hatte sie damals nicht auslöschen können – sie muss also von Gott sein, dann müsste man ihm antworten: Wenn so etwas, wie viele Machenschaften beider Großkirchen, so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle, die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuchtete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von der Priesterkaste und von den kirchlichen Machthabern beiderlei Großkonfessionen verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Rufmord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind ihre Werke – bis zum heutigen Tag.

Die Bischöfe und Führer der evangelischen bzw. lutherischen Kirche haben kein Recht, für oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind von Menschen gewählt und diesen Rechenschaft schuldig. Mit Jesus Christus hat dies nichts zu tun. Die Bischöfe und Pfarrer sind weder von Christus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „ihr alle seid Brüder und Schwestern“), noch tun sie den Willen Gottes oder seines Sohnes Christus.

Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testament, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im Himmel“.

Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf Erden das Hoheitsprinzip an:

Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.

Deshalb klagen sie die Abkehr des Protestantismus von der Lehre des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Seines Namens.

Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde und sei“. Für die evangelischen Kirchen gilt „trenne, binde, herrsche“.

Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit für Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vorständen der evangelischen Institutionen gleichgestellt. Allerdings gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Sohnes Christus nicht über Jahrhunderte mit Füßen getreten haben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen, Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Protestantismus zu schützen.

Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur lebenslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche ausdrücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Missbrauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.

Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbereich einer Institution vom Charakter der evangelischen Kirche gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht wird.

Näheres zur Zwangstaufe:

Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z.B. in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche von 1580 festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.

Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie niedergelegt sind in dem Lehrwerk „Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982):

„Von der Tauf wird gelehret, dass sie notig sei und dass dadurch die Gnad angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf Gott uberantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)

„Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich … Darumb ist auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii, der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` … Dass aber Gott Gefallen hat an der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“ (Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)

„Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird]… führen … solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der Haushaltung zu dulden noch zu leiden: … [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen getauft werden, bis sie zu ihrem Vorstande kommen und ihren Glauben selbst bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darumb, weil sie von christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)

„Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern … Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537f.9-11; vgl. die Schrift „Was ist lutherisch?“ unter http://www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die Getauften „dem Teufel aus dem Hals“; S. 42))

„So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von Gott selbs eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden … Denn in Gottes Namen getauft werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbs getauft werden; darum ob es gleich durch des Menschen Hand geschicht, so ist es doch wahrhaftig Gottes eigen Werk, daraus ein iglicher selbs wohl schließen kann, dass es viel höher ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.692f.6.10)

„Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk, Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache … Selig werden aber weiß man wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz darinne erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)
„Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.697.31)

„Darümb bleibt die Taufe immerdar stehen“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.706.77)

Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:

„Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine Heilsgemeinschaft auf …“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)

Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher Weise bindet.

Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb.d.Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.

Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator Melanchthon wie folgt:

„Kindertaufe, Erbsünde … dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen … Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu wehren“, 1536; Tomos 8, S.383 ff;)

Zwar sind solche Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z.B. ihre Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u.a. das Beispiel eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund seiner Entscheidung für einen „Taufaufschub“ bei seinem Kleinkind nicht mehr in der Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30, 23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)

Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther, forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb Martin Luther:

“… wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel vom Himmel wären … Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl [der Kirche] … Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker).“(Der 82. Psalm durch D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)

Die Wahrheit kommt ans Licht:

Und als einige der Kläger in den vergangenen Wochen im Namen der Urchristen zwei Offene Briefe an den EKD-Ratsvor-sitzenden Bischof Dr. Wolfgang Huber geschrieben hatten, warteten sie vergeblich auf eine Antwort des Bischofs. Schließlich schrieb der „Sektenbeauftragte“ der EKD, Pfarrer Matthias Pöhlmann: „Die Offenen Briefe spiegeln einen Fanatismus wider, der sich in einer massiven Kirchenaggressivität ergeht. (Materialdienst der EZW. Nr. 10/2009, S.388-390).

Doch diese Beurteilung ist nur die Widerspiegelung von Martin Luther bzw. die Projektion des Verhaltens von Martin Luther auf andere. Und es ist einmal mehr der Beweis, dass der Luther-Geist sie treibt.

Die Wahrheit ist für die evangelische bzw. die lutherische Kirche aggressiv. Und wer Näheres darüber erfahren möchte, wie der Luther-Geist durch die evangelische bzw. lutherische Kirche wirkt, der möge das Buch lesen: „Des Satans alte Kleider“ (Anlage 2), in dem die Verächtlichmachung und Diskriminierung von Kirchenaussteigern durch kirchliche Beauftragte über mehr als 30 Jahre geschildert wird. Über dieses Buch schreibt der lutherische Sektenbeauftragte Michael Fragner, es enthalte nichts Neues. Daraus folgt, dass solche unanständigen Aktivitäten für die lutherische Kirche nicht neu sind, sondern offenbar normal. Was kann man dann von einem solchen Lutheristen erwarten in Bezug auf Anstand, Moral, Ethik, Benehmen und Stil?

So ist es nicht erstaunlich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich der „Sektenbeauftragte der EKD“, Matthias Pöhlmann, über Menschen beschwert, die die Wahrheit sagen, während gleichzeitig bekannt wird (ARD-Tagesschau vom 7.10.2009), dass in eben dieser Institution Verbrecher Tausende von schweren Verbrechen an Kindern begangen haben, die in ihren Auswirkungen von erfahrenen Fachleuten teilweise sogar als Seelenmord bezeichnet werden.

In jener Woche hat sich die Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Frau Käßmann, öffentlich für Kinderschändungsverbrechen, die in den 50-iger, 60-iger und 70-iger Jahren von Mitarbeitern der evangelischen Kirche in Niedersachsen in Heimen verübt wurden, entschuldigt. Es wird vermutet, dass über eine Million Kinder in Deutschland in den 50-iger, 60-iger und 70-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Opfer von Kindsmisshandlung und sexuellem Missbrauch wurden.

Die Kirchen beider Konfessionen haben die moralische Rechtfertigung und die pädagogischen Leitlinien geschaffen, auf deren Fundament die Heimerzieher ihre Verbrechen verübt haben. Die Gewalt an Kindern in Heimen basierte auf einem seit langem etablierten System. Eine um die Jahrhundertwende ausgeklügelte und menschenverachtend fortentwickelte Straf- und Besserungspädagogik war die Grundlage ihrer Arbeit. Selbst 8- und 9-Jährige sollten mit härtesten körperlichen Strafen erzogen werden. Dieses Konzept wurde bis in die 60-iger und 70-iger Jahre des 20. Jahrhunderts durchgeführt. Manche Strafen grenzten an Folter:

„In eine Badewanne mit kaltem Wasser setzen und gewaltsam untertauchen;eiskalt duschen und nass, frierend und nackt still stehen müssen – bisweilen über eine Stunde lang;Kniebeugen mit ausgestreckten Händen, auf denen Bibeln liegen. Schläge mit dem Riemen auf die Hände, sobald eine Heilige Schrift dabei herunterfällt;vor dem Teller mit erbrochenem Essen sitzen bleiben müssen und durch wiederholte Schläge auf den Kopf gezwungen werden, das Erbrochene vollständig aufzuessen;beim Erbrechen in die Kloschüssel den Kopf des Jugendlichen herunterdrücken und abziehen;die Hände auf dem Rücken fesseln und die Jugendlichen im Keller mit einer Halsschlaufe an einen Wandhaken hängen, so dass die Schlaufe beim Zusammensacken nach stundenlangem Stehen würgt.“
Dies sind nur einige wenige Beispiele, zitiert aus dem Buch von Peter Wensierski: „Schläge im Namen des Herrn“ (Anlage 3). Die Tragweite dieser Vorfälle kann man auch anhand der Literaturliste aus diesem Buch erahnen, die wir in Kopie beilegen (Anlage 4).

Die Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. haben sich an die beiden obersten Repräsentanten der beiden Großkirchen hierzulande gewandt – an den ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und den Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber, von beiden erhielten sie keine Antwort.

Die Beweise gegen die evangelische Kirche sind erdrückend. Warum können sich diese beiden hohen Herren eigentlich zu keinem Wort der Entschuldigung durchringen? Bischof Huber beendet in diesen Tagen seinen EKD-Ratsvorsitz und geht dem Vernehmen nach dann nach Südafrika – warum wohl? Wird ihm der Boden in Deutschland zu heiß? Könnte möglicherweise hier noch etwas zutage gefördert werden, dem er sich nicht mehr stellen will?

Werden bei der Schilderung der Vorfälle in den Heimen nicht auch Erinnerungen an das verbrecherische Verhalten der evangelischen Kirche gegenüber Behinderten und Kindern während der Nazizeit wach?

Ernst Klee und Gunnar Petrich schildern in ihrem Film „Alles Kranke ist Last“, der am 26.7.1988 im Auftrag des Hessischen Rundfunks in der ARD gezeigt wurde (vgl. auch das gleichnamige Buch, Frankfurt 1983), dass die kirchlichen Einrichtungen die Behinderten, darunter viele Kinder, nicht nur zu Tausenden zur Ermordung an die staatlichen Behörden ausgeliefert haben (z.B. aus Neuendettelsau in Bayern), sondern die evangelischen Anstaltsleiter selbst redeten bereits 1931 auf ihrer Eugenik-Fachkonferenz in Treysa „weniger von der Heilung Behinderter als von der Vernichtung ‚lebensunwerten’ Lebens“. Wobei es dabei nicht nur um Schwerstbehinderte ging, sondern auch um Leichtbehinderte, darunter Tausende von Kindern, die untereinander fröhlich spielen konnten, wie Filmdokumente bis heute beweisen.

So erklärte der Leiter des Referates „Gesundheitsfürsorge“ beim Centralausschuss der Inneren Mission, Dr. Hans Harmsen: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten, Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen?“

Auch wenn die verantwortlichen Leiter der evangelischen Einrichtungen 1931 letztlich „nur“ die Zwangssterilisierung Behinderter forderten, so wurde in den Kirchendebatten doch auch der Boden für die spätere Ermordung der Behinderten durch die Nationalsozialisten bereitet – zu einem großen Teil ebenfalls überzeugte Protestanten oder Katholiken.

Soweit die Schilderungen aus dem Film von Ernst Klee und Gunnar Petrich.

Bezeichnet man eine Organisation, in der so lang und fortgesetzt Verbrechen begangen werden, nicht im normalen Sprachgebrauch sogar als „Verbrecherorganisation“? Manche ihrer Vertreter müssten doch eigentlich schon einen Mühlstein am Hals haben, denn Jesus, der Christus, sprach, und so steht es in der Bibel: „Wer einen von diesen Kleinen, die an Mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“ (Mt. 18,6). Aber da die Betroffenen Lutheristen sind und nicht „christlich“, hilft ihnen der Staat, den Mühlstein abzutragen.

Mit ihrer Vergangenheit muss die evangelische Kirche selbst fertig werden. Aber eine Organisation, die mit diesen Verbrechen an Kindern belastet ist, soll sich nicht länger „christlich“ nennen.

Wer bei all den Vorkommnissen seinen Verstand bzw. seine Vernunft bei der Beurteilung der Sachverhalte mit einschalten möchte, der wird von Martin Luther mit den Worten bedroht: „Wer … ein Christ sein will, der … steche seiner Vernunft die Augen aus.“ (Martin Luther, Gesamtausgabe in 25 Bänden, herausgegeben von Johann G. Walch, Concordia Publishing House St. Louis 1880-1910, Band V, S. 452)

Oder: Die Vernunft „ist die höchste Hur, die der Teufel hat.“(Weimarer Ausgabe der Lutherschriften A 51, 126; vgl. 10 I,1.326;18,164; 24, 182)

Im Gegensatz dazu wird auch hier bereits über den jugendlichen Jesus in der Bibel berichtet: „Und alle, die Ihm zuhörten, verwunderten sich über Seinen Verstand und Seine Antworten.“ (Lukas 2, 47)

Der Aggressor Luther hingegen hatte gemäß diesen seinen eigenen Forderungen keine Vernunft, und deshalb ging er auch gegen die Urchristen seiner Zeit vor. So beschimpfte er etwa die Zwickauer Propheten mit den Worten: „Euren Geist hau ich auf die Schnauzen.“ (1520 gegen die Zwickauer Propheten; zitiert nach Walter Nigg, Prophetische Denker, Rottweil 1986, S. 87)

II. Weitere Gründe für die Legitimation der Kläger
1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth beriefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehnten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt und der Zehn Gebote im Alltag führt – nach den Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und daraus resultierend der Gerechtigkeit.

Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer weltweiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; lediglich für den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum verbreiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6) sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.

2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.

Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kirchenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähigkeit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921 (RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörigkeit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete 18. Lebensjahr.

Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Konfirmation ein Glaube nahegebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust des Seelenheils in Verbindung bringt.

So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften: „Auch wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jungsten Tag kummen wird, zu richten und alle Toten auferwecken, den Glaubigen und Auserwählten ewigs Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Helle und ewige Straf verdammen.“(Augsburger Konfession, CA XVII)
Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein Ausdruck davon. Wie bereits erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, „dass der freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag“ (Apologie XVIII). Nötig dafür sei der „heilige Geist“, wozu es nun aber unbedingt die Institution Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den „heiligen Geist“ zu bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre „das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und w(e)[a]nn er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket …“ (Augsburger Konfession, CA V)
Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers und ohne kirchliches Abendmahl den „heiligen Geist“ nicht vermittelt bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.
Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine Loslösung von diesem Glaubenssystem, z.B. durch einen Kirchenaustritt, würde ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich „in die Helle und ewige Straf“. So wird der Mensch an die Kirche gekettet.

Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet.“ Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG, Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1 GG.

Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

III. Kein kirchliches Internum
1. Die Namensanmaßung

Die Beklagte behauptet von sich, Kirche Jesu Christi zu sein. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: „Der Auftrag Jesu Christi zur Verkündigung des Evangeliums ist für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers verpflichtend. Grundlage der Verkündigung in der Landeskirche ist das in Jesus Christus offenbar gewordene Wort Gottes, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes gegeben und in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist.“

Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als „christlich“ bezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft. So spricht man in der evangelischen bzw. lutherischen Kirche im Glaubensbekenntnis auch den Satz: „Ich glaube an die heilige christliche Kirche.“ Deswegen gelten in der Öffentlichkeit die evangelischen Kirchen allgemein auch als „christliche“ Kirchen.

2. Das Wirken nach außen

Als solche wirkt die evangelisch-lutherische Kirche auch auf die Öffentlichkeit ein. Zum Selbstverständnis der evangelischen Kirche gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächteramt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“ wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2. Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffentlichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.

In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992 findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag (1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein (1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl. Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sachsen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kirchen… für die Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens.

Soweit sich die evangelische Kirche für befugt hält, „das öffentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und zu bewerten“ (Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich, a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter berührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch die Dritte benachteiligt werden.

IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger
In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4 GG liegen.

1. Die Drittwirkung der Grundrechte

In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl. bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte, 22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen, sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwischen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr. 181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cremer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht, sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nichtstaatlicher Seite.
Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor allem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich … einen Zustand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner Interessen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)

2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen

Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Großkirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kirchen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subventionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak, Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:

– „Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur für Religionslehrer, sondern auch für Priester. Er finanziert sie mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus (§ 17 I 4) … Hauptsächlich in Bayern sollen die so genannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christlichen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissenschaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung ‚Christliche Gemeinschaftsschulen’ gerade nicht glaubenschristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“

– „…“ Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge sowie Gefängnis- und Polizeiseelsorge. Die Militärseelsorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebenskundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfarrern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen erteilt wird.“

– „…“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV). Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glaubens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesellschaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Gerichtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit auszustatten (§ 10 V 3).“

– „Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubiger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchentage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffentlichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)

– Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist in seiner Dimension weithin unbekannt … Sie sind als Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirekter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staates) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer. Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzierung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staatlich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizei- und Gefängnisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzuschüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenvergünstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenenbildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kostenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Entwicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd. € und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €. Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw. 3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzahlern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen subventioniert werden.“

– „Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht eingelösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15 III 3 e).“

„Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’ diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und benachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bundestags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Einfluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit geschenkt.“ (Rdnr.51) „…“ „Seit den 1970-iger Jahren standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern abschätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend) von ‚Jugendreligionen’ oder ‚Jugendsekten’, auch von Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesellschaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberechtigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Organe und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öffentliche Meinung durch öffentliche Warnungen… Die Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eigenen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfanden. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“ (Rdnr.206)
All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kulturen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Beeinträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v. Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirche und deren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die evangelische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Gesellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sekten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche Prunk- und Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während der Staat der evangelischen Kirche grenzenlose Steuerprivilegien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwierigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden.

3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger

Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grundrechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung – von ihrer Legitimation ab. Wenn der evangelischen Kirche zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privilegien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie als „christlich“ gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleichbehandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben erschleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschweigend den Eindruck vermittelt, sie sei „christlich“, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht ist.

Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw. Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164 u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw. Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Handeln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Geförderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Voraussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den beleihenden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehenen bzw. Geförderten unmittelbar.

Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grundrechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art. 19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu machen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40, Rdnr.34).

4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung

4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die evangelische Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christliche“ Urteile über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheisten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzunehmen, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, besondere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öffentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staatsempfängen und ähnlichem mehr. Für all das ist das Beiwort „christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Legitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin „des Christentums“, das im so genannten christlichen Abendland immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und gesellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständliche Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung in Deutschland verschafft.

4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt sich die evangelische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“ und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.

Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Nazareth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die Lehre des Jesus von Nazareth.

Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religionsgemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In solchen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbehauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie „außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums“ liegt (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).

Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners offensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Nazareth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die religiöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren Behauptung verlangen.

V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth
1. Der Schutz des Lebensbildes

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod eines Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Persönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts, die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beachtung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen „Schutz der Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des Menschen erkennen lässt“ (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff, sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).

Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch postmortal gegeben sind.

Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber hinaus auch „die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Betracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Familienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen werden“ (vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrnehmungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)

Auch eine Befristung für die Geltendmachung des Persönlichkeitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist, „dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis dartun kann“, das „in dem Maße schwindet, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“. (a.a.O., S.140)

2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus folgendes:

2.1 Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begründer des Christentums, als der Namensgeber des „christlichen Abendlands“ und aller, die sich „christlich“ nennen, also insbesondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall „die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst“ sei. Somit besteht der Schutz seines Lebensbildes fort.

2.2 Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht daran, dass kein „naher Angehöriger“ im herkömmlichen Sinne, also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichtshof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der „Wahrnehmungsberechtigung“ an die Nähe der zu schützenden Persönlichkeit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzunehmen, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltendmachung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbundenheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandtschaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion, als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: „Wer ist meine Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die, die um ihn im Kreise saßen, und sprach: ‚Siehe, das ist meine Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'“ (Mt.3,31 ff)

2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzung für die Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar bestrebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.

2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.

Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anlage 5). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahrtausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwickelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen Nachprüfung zugänglich.

Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung dieser Lehren mitzuhelfen.

Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.

In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfälschung der Lehren und des Lebensbildes des großen Menschheitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine göttliche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt, sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ wurde praktisch abgeschafft, zugunsten eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzweifelt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft satanischer Herkunft.

Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Beispiele verdeutlichen: Wie wäre es,

wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum bewaffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht seinen Glauben teilen?wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefordert, alle Weißen umzubringen – mit dem Ruf „Gott will es!“?wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu versklaven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen lassen?wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt, die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegender Fehler?
Wenn man der evangelischen Kirche erlauben würde, sich „christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu berufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber verdrängen würde?

Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlich“ zu verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird. Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinformation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Gottes.

Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Lebens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen. Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgültig zu. Warum?

Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung im Sinne der vorliegenden Klage.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Klage Lutherkirche – 13.10.2009.pdf [187 KB]

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Abmahnung: Bischöfe sollen sich nicht länger „christlich“ nennen!

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