RSS

Schlagwort-Archive: Etikettenschwindel

Die Fata Morgana aus Rom

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , ,

Prozess in Hannover: „Die Lutherkirche hat bestätigt, dass sie nicht christlich ist“.

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , ,

Hannover: Kirche vor Gericht – Missbrauch und Etikettenschwindel

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , , ,

Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche in Hannover

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , , ,

Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover

Schriftsatz vom 22.02.2010

Verwaltungsgericht Hannover
– 6. Kammer –
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
22. Februar 2010
h-h
Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09


Zum Beweis dafür, dass die Beklagte nicht christlich ist und deshalb durch die Verwendung der Bezeichnung „christlich“ Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibt, tragen wir ergänzend vor:

1. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass die Kläger auch die deutschen katholischen Bischöfe aufgefordert haben, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und deswegen gegen die Erzdiözese Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben haben.
Es dürfte aufgrund des breiten Echos, welches das Verfahren in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ebenfalls gerichtsbekannt sein, dass die Klage vom Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen wurde.

In tatsächlicher Hinsicht war das Verfahren jedoch ein voller Erfolg für die Kläger. Es wurde weder von der Kirche noch vom Gericht in Abrede gestellt, dass es sich bei der katholischen Kirche um ein Konglomerat aus heidnischen Versatzstücken des Baalskultes, des Mitras- und Isis-Kultes und anderer heidnischer Religionen handelt, das mit Christus nichts zu tun hat.

Ebenso wenig wurde die unendlich lange und leidvolle Liste schwerster Verbrechen von der Antike bis in die Gegenwart der Kinderschänderverbrecher in Abrede gestellt oder der Aussage von Karlheinz Deschner widersprochen.

Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43).

Was die verbrecherischen Wurzeln anbetrifft, wird die Beklagte von Deschner in seinem Fazit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und auch was die Lehrinhalte anbetrifft, übt die Beklagte als Abspaltung von der römisch-katholischen Heidenkult-Lehre zwar einige der heidnischen Kulte nicht mehr so exzessiv aus, der Rest ist aber immer noch genauso wenig „christlich“ wie bei der römisch-katholischen Kirche.

2. Der Despot Luther:
Die Beklagte bekennt sich u.a. mit ihrem Namen zur Ideologie Martin Luthers. Lutherisch ist aber nicht „christlich“, denn Luther, seine Lehre und sein Wirken, ist despotisch und demagogisch, aber nicht „christlich“.

Luther, der bei der Beklagten und den übrigen evangelischen und lutherischen Kirchen als Glaubensstifter verehrt wird, ist nach heutigem Verständnis ein krimineller Despot, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Martin Luther steht heute noch hoch im Ansehen. Seine Kirche geht in seinen Fußspuren; das bestätigte Hermann von Loewenich (bis 1999 evangelischer Landesbischof von Bayern) im Internet: Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.

Diese geistige Heimat, das Gedankengut und die Lehren des Despoten Luther, kann jeder nachlesen, der sich dafür interessiert. Eine hervorragende Zusammenfassung findet sich in dem Buch von Hans-Jürgen Böhm, „Die Lehre M. Luthers – ein Mythos zerbricht!“, Plech 1994.

Aus den Hetzreden und Mordaufrufen dieses Despoten, auf den die Beklagte gründet, seien hier nur einige wenige zitiert:

Luther fordert die Fürsten auf, die aufständischen Bauern zu töten: Steche, schlage, würge hier wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl. (Wider die stürmenden Bauern, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften)

Luther fordert die Ermordung von andersgläubigen Predigern: … wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel von Himmel wären … Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl … Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans [= Henker}  heisst …
Denn die anderen, so ohne Amt und Befehl herfahren, sind nicht so gut, dass sie falsche Propheten heißen, sondern Landstreicher und Buben, die man sollte Meister Hansen befehlen und nicht zu leiden sind (ob sie auch gleich recht lehrten)
, … (Tomos 5, S. 470)

Luther verleumdet die jüdische Bevölkerung und fordert ihre Verfolgung:
Wenn ich könnte, so würde ich ihn (den jüdischen Mitbürger) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
… dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und was nicht brennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, dass kein Mensch einen Stein oder Schlacken davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien.
… dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre …
… diese Taugenichtse und Ausplünderer sind keiner Gnade und keines Mitleids wert.
… dass man ihnen verbiete, bei uns … öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust Leibes und Lebens … (
Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg 1543)

Luther: Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Luther behauptet sogar, dass Mose, wenn er jetzt leben würde, der erste wäre, der die „Judenschulen und -häuser“ ansteckte.

Pfu euch hier und pfu euch dort und wo ihr seid, ihr verdammten Juden………. seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen…..

Luther ruft auch zum Krieg und zum „Morden“ der türkischen Kriegsgegner auf: … und mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen …

Luther fordert den Tod von „Wucherern“: … so man die Straßenräuber, Mörder … rädert und köpft, wie viel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen …

Luther fordert den Tod untreuer Partner: Warum tötet man die Ehebrecher nicht? und den Foltertod für Prostituierte: Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.

Frauen mit magischen Fähigkeiten sollten nach Luther gefoltert und getötet werden: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen … Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. … Wenn sie sich nicht bekehren lassen, werden wir sie den Folterknechten befehlen.

Luther über behinderte Kinder: Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt … so halte ich dafür … dass sie entweder vom Teufel entstellt … oder dass es wahre Teufel sind. Viele der behinderten Menschen, die evangelischen Behinderteneinrichtungen (z.B. in Neuendettelsau/Bayern) anvertraut waren, wurden in den Jahren 1940/41 schließlich mit Berufung auf die Staatslehre Luthers (Gehorsam gegenüber der Obrigkeit) den staatlichen Behörden ausgeliefert. Dass sie umgebracht werden, war den Verantwortlichen bekannt.

Schließlich wollte Luther noch den Papst umbringen: Der Papst ist der Teufel, könnte ich den Teufel umbringen, warum sollte ich’s nicht tun, auch mit Gefahr meines Lebens.
Du darfst nicht denken, dass der Papst ein Mensch sei, wie auch seine Anbeter sagen, dass er nicht allein ein Mensch, sondern Mensch und Gott gemischt sei. Aber Gott soll hier verstanden werden für den Teufel als gleich wie Christus leiblicher Gott ist also ist auch der Papst ein leibhaftiger Teufel.

Über die Wiedertäufer sprach Martin Luther u.a.: Die Wiedertäufer seien schon wegen ihrer Verwerfung des Predigeramtes und der reinen lutherischen Lehre des Todes würdig. (zitiert nach Mauerhofer/ Sessler. “Um des Glaubens willen“, GLV Bielefeld 1990)

Weiter sagte Martin Luther: Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel in der Wiedertäufer Sekte sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden. (Tomos 8, S. 383 ff.)

Mit solchen und ähnlichen Lehren des Despoten Luthers ließen sich Seiten über Seiten füllen.

Es sind die konkreten Lebensanweisungen des Despoten Luther, dessen geschichtliches Erbe der lutherischen Tradition die evangelisch-lutherische Kirche als kulturelle und geistige Heimat bewahrt.

Deshalb ist es auch kein Zufall, wenn der katholische Massenmörder Hitler sich zur Rechtfertigung für den Massenmord an den Juden ausgerechnet auf Martin Luther berief und ihn als einen großen Mann pries: Er sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen. Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:

Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird……. damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt….

Weitere Mordtaten in der Tradition der kulturellen und geistigen Heimat der evangelisch-lutherischen Kirche haben wir bereits in unserer Klagschrift ausgeführt.

Dass diese verbrecherischen und menschenverachtenden Lehren und Taten das genaue Gegenteil der Lehren des großen Friedens- und Weisheitslehrers Christus sind, wird selbst ein lebenslang indoktrinierter Lutheraner nicht in Abrede stellen. Damit steht fest, dass die Beklagte, in der kulturellen und geistigen Tradition des Despoten Luther steht, sie ist also lutherisch, und das macht ihr auch niemand streitig, aber sie ist nicht „christlich“. Sie schmückt sich zu Unrecht mit diesem Etikett und führt damit die Bevölkerung, den Staat und insbesondere den Steuerzahler hinters Licht, der dafür jährlich mit vielen Milliarden bluten muss.

Die Frage in diesem Verfahren lautet: Sind die Richter des Staates willens, die Bevölkerung vor diesem unseligen Namensmißbrauch und Etikettenschwindel zu schützen? Oder besteht auch heute noch die lutherische Tradition von der (un)heiligen Allianz von Staat und Kirche, die auch unter dem Heilsgruß soviel Unheil angerichtet hat?

Freie Christen haben schon vor Jahren zweimal die obersten Vertreter des Staates gebeten, der Lutherkirche bei der Befolgung der despotischen Lehren Luthers Einhalt zu gebieten. Die Reaktionen waren ebenso herablassend wie lutherisch. Das ist allerdings nur folgerichtig, wenn man die Nähe der obersten Staatsvertreter zur Lutherkirche, die dem Despoten Luther nachfolgt, berücksichtigt. Auch der Lebenslauf solcher Repräsentanten gibt oft Aufschluss über ihre unchristliche lutherische Weltanschauung. So berichtet der SPIEGEL am 23.11.1992, dass der hohe lutherische Kirchenfunktionär und spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker früher in der Geschäftsführung eines Chemiekonzerns tätig war, der Grundstoffe für die berüchtigten Giftkampfstoffe im Vietnamkrieg geliefert hat – Luther lässt grüßen!

Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit

Download: Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers – 22.02.2010.pdf

Top

(C) Gert Hetzel 2009 Diese Seite drucken
 

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , ,

Klage gegen Evangelische-Lutherische-Landeskirche in Hannover

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , , , , ,

Kirche vor Gericht – „Dass die Kirche unchristlich ist, bestreitet offenbar niemand mehr“.

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , , , , , ,

Katholische Kirche vor Gericht

Read the rest of this entry »

 

Schlagwörter: , , , , , , ,

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg – Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit

Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld

Pressemitteilung 1.2.2010

Katholische Kirche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Religiöser Verbraucherschutz auf dem Prüfstand

Der Schutz des Verbrauchers im Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist in Deutschland eingehend geregelt. Niemand soll durch falsche oder irreführende Angaben getäuscht und hinters Licht geführt oder geschädigt werden. So kann durch die Gerichte beispielsweise untersagt werden, irreführende oder missbräuchliche Angaben im Rechtsverkehr zu unterlassen.

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob ein ähnlicher Schutz des Bürgers im Bereich der Religion nicht wünschenswert wäre.

Einen Vorstoß in diese Richtung haben jetzt einige Bürger, die sich Freie Christen für den Christus der Bergpredigt nennen, in Richtung auf die Marktführer im religiösen Bereich unternommen. Sie haben analog den Verbraucherschutzvorschriften die katholische Kirche abgemahnt, den Gebrauch des Begriffs „christlich“ für ihre Konfession zu unterlassen.

Nachdem die katholische Kirche dieser Aufforderung nicht nachkam, erhoben sie Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wird am 10. Februar 2010 über diese Klage verhandelt.

Die Kläger, unter ihnen ein Theologe, ein Arzt, zwei Journalisten und zwei Juristen, weisen nach, dass die römisch-katholische Dogmatik mit der Person und der Lehre des Jesus von Nazareth, wie sie in den Evangelien überliefert ist, nichts zu tun hat, sondern weitgehend dazu konträr ist.

Die katholische Kirche hat die Argumente der Kläger nicht widerlegt. Sie vertraut darauf, dass der von den Klägern beanstandete Etikettenschwindel und die damit verbundene Irreführung der Bürger von den Freiburger Richtern nicht beanstandet wird. Es wäre in der Tat das erste Verfahren eines effektiven Schutzes des Bürgers vor religiösem Etikettenschwindel.

Ob die Freiburger Richter in der Lage sind, für die Bürger und gegen die katholische Kirche zu entscheiden, bleibt abzuwarten. Ihr religiöses Bekenntnis mochten die Richter den rechtssuchenden Bürgern nicht offenbaren. Inwieweit sie durch ihr Glaubensbekenntnis der katholischen Kirche verpflichtet sind, könnte aber für den Ausgang des Verfahrens nicht ohne Bedeutung sein.

Nähere Informationen: www:christus-oder-kirche.de Telefon 09391-50 42 13

 

Schlagwörter: , , , , , , , , ,

Klage Vatikankirche – „Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.“

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.

Wählen Sie links „Seitenübersicht“ und Sie können alle Texte lesen bzw. downloaden. Die Abmahnungen, die Dokumentationen, welche das Anliegen begründen, die Klageschriften und die weiteren Schriften im Rahmen dieser Auseinandersetzung.

Auf dieser Seite lesen Sie jeweils das aktuellste Dokument.

—————————————————————————————————

Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:

„Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten.“

Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

23. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

I.

Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem „warum“?

Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?

Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.

Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen

Besorgnis der Befangenheit

ab.

Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.

Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.

Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.

Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition – heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.

Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.

II.

Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.

III.

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.

Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses „ewigen“ Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort „christlich“ arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett „christlich“ eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.

Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.

Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: „Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt“.

Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.

Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.

Dr. Sailer    Rechtsanwalt              Dr. Hetzel Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 23.11.2009.pdf [62 KB]

 

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,