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Ohne Kippa, Kreuz und Kopftuch – Das neutrale Klassenzimmer

Ohne Kippa, Kreuz und Kopftuch – Das neutrale Klassenzimmer

Lehrer sollten in staatlichen Schulen keine religiösen Symbole zeigen dürfen, fordert der Pädagoge und Autor Rainer Werner. Er kritisierte Pläne, das Berliner Neutralitätsgesetz aufzuweichen. Es habe sich „bestens bewährt“, sagte er im Dlf. Der Religionsunterricht hingegen sollte gestärkt werden.

Rainer Werner im Gespräch mit Andreas Main Hören Sie unsere Beiträge in der Dlf Audiothek

Ein Junge mit dunklem T-Shirt und zerzausten Haaren sitzt im Klassenzimmer und hat den Kopf auf die verschränkten Arme gestützt. (imago stock&people / photothek / Thomas Koehler)

„Schüler müssen besonders geschützt werden“, fordert der Lehrer und Autor Rainer Werner – vor religiöser, weltanschaulicher und politischer Einflussnahme durch Lehrkräfte (imago stock&people / photothek / Thomas Koehler)

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Andreas Main: Zum wiederholten Male musste das Land Berlin Ende vergangenen Jahres einer Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Das Landesarbeitsgericht sprach der Frau eineinhalb Monatsgehälter zu. Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.

Gleichwohl stellte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht infrage, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern allgemeinbildender Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt. Dieses Gesetz, es sei verfassungskonform auslegbar. Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht.

Wir wollen nicht in die Berliner Landespolitik einsteigen, aber die hinlänglich bekannten Wünsche der Religionsgemeinschaften konfrontieren mit dem Wunsch eines erfahrenen Lehrers, der sagt: Schule muss neutral bleiben. Der Lehrer heißt Rainer Werner. Er arbeitete 30 Jahre lang als Lehrer für Deutsch und Geschichte an unterschiedlichen Schulen Berlins. Auch nach der Pensionierung hat er freiwillig unterrichtet. Ein Vollblutlehrer, der didaktische Bücher geschrieben hat und sich zu pädagogischen Themen in Tageszeitungen und im Rundfunk äußert. Das Gespräch mit Rainer Werner haben wir in unserem Berliner Funkhaus aufgezeichnet. Danke, Rainer Werner, dass Sie ins Studio gekommen sind, guten Morgen.

Rainer Werner: Guten Morgen.

Main: Herr Werner, um erst mal die Grundlagen zu schaffen: Was ist aus Ihrer Sicht der Kern des Neutralitätsgesetzes und der Stand der Rechtsprechung?

Werner: Das Neutralitätsgesetz hilft uns Lehrern im Grunde zu gewährleisten, dass die Schule und der Unterricht neutral durchgeführt werden. Es hält religiöse Konflikte von der Schule fern und auch vom Unterricht, wo ja die Kinder schutzlos den Lehrkräften ausgeliefert sind. Es gibt das sogenannte Überwältigungsverbot. Lehrkräfte dürfen die Schüler nicht mit ihrer eigenen Weltanschauung oder mit ihrem religiösen Bekundnis im Grund überrumpeln, weil sie in der Regel da keine Gegenwehr parat haben.

Eine Schülerin mit Kopftuch sitzt am 05.02.2015 an der Johann Hinrich Wichern-Schule in Frankfurt am Main (Hessen) bei einer Unterrichtsstunde zum Thema Islam.  (dpa / Frank Rumpenhorst)

„Manchmal tragen schon zehnjährige Kinder ein Kopftuch“, sagt der ehemalige Berliner Lehrer Rainer Werner. (dpa / Frank Rumpenhorst)

Bisher hat das Neutralitätsgesetz das hervorragend geschafft und es wurde auch von Lehrern nie beanstandet oder von Schülern und von Eltern schon gar nicht. Bis dann eben die Diskussion aufkam nach diesen diversen Urteilen, die Sie erwähnt haben, und die vor allem von grüner Seite, also von grünen Politikern losgetreten wurde und die nun das Neutralitätsgesetz entweder verändern oder aufweichen wollen.

„Lehrer müssen ihre Neutralität sichtbar machen“

Main: Was ist der Stand der Rechtsprechung aus Ihrer Sicht?

Werner: Also, wie Sie gesagt haben, wurde das Neutralitätsgesetz von Gerichten nie infrage gestellt. Es wurde nur zu bedenken gegeben, ob es nicht möglich sei, etwas mehr Toleranz walten zu lassen. Das heißt also zum Beispiel eine Lehrerin, die eine Muslima ist und die gerne aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen würde, ihr das zu gestatten.

Das Gericht hat sozusagen die Glaubensfreiheit, die auch im Grundgesetz gewährleistet ist durch Artikel 4, höher veranschlagt als das Gebot, vor den Kindern neutral aufzutreten und sich also im Grunde auch Kleidungsstücken zu enthalten, auch sich religiösen Symbolen zu enthalten, die im Grunde zu erkennen geben würden, welcher Glaubensrichtung die Lehrerin angehört.

Das sollen die Schüler im Grunde nicht wissen. Wie auch ein Bahnreisender nicht wissen soll, ob der Schaffner ein Hindu oder ein Buddhist oder ein Moslem ist. Deshalb trägt er auch ja eine Uniform, um die Neutralität auch zu bekunden. Aber da Lehrer keine Uniform tragen, müssen sie sich sozusagen religiöser Symbole oder auch Kleidungsstücke enthalten, um die Neutralität eben für alle, die im Schulleben beteiligt sind, auch für die Eltern, sichtbar zu machen.

„Manchmal tragen schon zehnjährige Kinder ein Kopftuch“

Main: Der Knackpunkt in der ganzen Frage scheint mir ja die Begründung des Gerichts zu sein, wenn es sagt, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährdet nicht den Schulfrieden. Würden Sie so weit gehen und aus der Praxis heraus das Gegenteil behaupten, also dass eine Lehrerin mit Kopftuch den Schulfrieden gefährdet?

(Privat)

Rainer Werner (Privat)Werner: Nein, so weit würde ich nicht gehen. Sondern Unterricht spielt sich auch quasi viel subtiler ab. Ich will es an einem Beispiel erläutern. In der Grundschule – gerade in Berlin, wahrscheinlich auch in anderen Großstädten – sitzen inzwischen viele Mädchen, die dem muslimischen Glauben angehören und die von ihren Eltern gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Manchmal tragen schon zehn-/elfjährige Kinder ein Kopftuch, weil ihnen das verordnet worden ist.

So, wenn nun eine Grundschullehrerin auftreten würde, die selbst ein Kopftuch trägt, dann würde diesen Mädchen signalisiert: Es ist doch alles in Ordnung, auch die Lehrerin trägt ein Kopftuch. Während ich der Meinung bin, eine Lehrerin, die muss zuerst signalisieren, dass Bildung wichtig ist und nicht ein religiöses Bekenntnis. Und gerade für muslimische Mädchen ist der Aufstieg durch Bildung essentiell. Durch Bildung können die alles gewinnen.

Deshalb habe ich muslimische Mädchen auch immer darin unterstützt, auf alle Fälle Abitur zu machen. Wenn sie nämlich dann einen akademischen Beruf ergreifen, dann können sie ein für alle Mal dem patriarchalischen Familienverband entkommen und eigenbestimmt leben, auch einen eigenen Partner suchen usw. Und das würde eine weltanschaulich neutrale Lehrerin eher unterstützen als eine, die ein Kopftuch trägt. Die würde eher den rückwärtsgewandten Gedanken befördern. Und das kann doch nicht im Sinne der Kinder sein.

„Wir stellen uns mal vor, eine Muslima wäre Richterin“

Main: Wir haben jetzt mehrfach den Begriff „neutral“ benutzt. Ich halte jetzt einfach mal dagegen: Kein Mensch ist neutral. Wenn eine Lehrerin mit Kopftuch nicht versucht, die Kinder zu missionieren, dann könnte man doch sagen, sie ist neutral, obwohl sie ein Kopftuch trägt.

Werner: Ich will es mal an einem anderen Beispiel erläutern, was im Grunde noch sinnfälliger ist. Wir stellen uns mal vor, eine Muslima wäre Richterin. Das Neutralitätsgesetz gilt ja auch für andere staatliche Bereiche, nicht nur für Schulen, sondern auch für Gerichte und für die Polizei.

Und wenn diese Richterin nun einen Jugendlichen aburteilen müsste, der aus einer arabischen Familie stammt und der Autos gestohlen hat und das Urteil würde milde ausfallen – in der Meinung der Öffentlichkeit –, dann würde ihr sofort unterstellt werden, sie hätte sozusagen einen Glaubensgenossen aus ihrer Glaubensgemeinschaft bevorzugt, indem sie ihn milde abgestraft hat – was gar nicht stimmen muss. Vielleicht ist es gerichtlich oder juristisch geboten, ein mildes Urteil zu fällen in diesem Fall. Gerade bei Jugendlichen. Die müssen ja eine zweite Chance bekommen.

Übertragen auf die Schule will man das einfach verhindern. Auch die Lehrer können Noten geben und müssen Noten geben. Und mit der Notengebung verteilen sie auch Sozialchancen, Berufschancen für die Zukunft. Und um das im Grunde unanfechtbar zu machen, sollten im Grunde religiöse Bekundungen außen vor bleiben, genauso Symbole und Kleidung.

„Schüler müssen besonders geschützt werden“

Main: Aber können wir den Kindern und Jugendlichen nicht zutrauen, dass sie das trennen können, also, dass sie erkennen, dass das eine die Religiosität einer Frau ist, und das andere ist der Inhalt und der Schulstoff, den sie vermittelt?

Werner: Ich würde sagen, einem Schüler, der in der gymnasialen Oberstufe ist, dem kann man das zutrauen. Aber kleine Kinder, Grundschüler oder auch Schüler der Sekundarstufe I können das eben noch nicht. Und die müssen besonders geschützt werden.

Und ich frage mich: Warum muss denn eine Frau, die Lehrerin werden will und eine Muslima ist, partout einfach das Kopftuch tragen? Sie könnte es doch vorher abnehmen und sagen: Okay, wenn ich aus dem Klassenzimmer rausgehe und auf mein Fahrrad steige und nach Hause fahre, dann trage ich das Kopftuch wieder. Da fällt ihr doch kein Zacken aus der Krone. Sie bleibt doch Muslima.

Ein Kreuz im Klassenzimmer einer Grundschule.  (Picture Alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)

Der Glaube brauche keine äußeren Symbole, meint der Autor Rainer Werner. (Picture Alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand)

Ich finde, der Glaube ist doch was Inwendiges, egal von welcher Glaubensgemeinschaft. Er hat etwas mit dem Herzen zu tun. Es hängt doch nicht davon ab, ob man nun den Gegenstand trägt, die Halskette trägt oder den Sticker oder meinetwegen das Kleidungsstück.

„Das konservative Lager verteidigt das Neutralitätsgesetz“

Main: Der Pädagoge Rainer Werner im Deutschlandfunk im Gespräch über Neutralität und Religion in Schulen hierzulande. Sie haben eben die Grünen erwähnt, dass die hier in Berlin dazu neigen, das Neutralitätsgesetz aufweichen zu wollen. Es war ja eigentlich immer so, dass die Anhänger des Neutralitätsgesetzes eher dem linken Lager zugehörten. Von daher entsteht da jetzt eine gewisse Verwirrung. Wo sehen Sie die Gegner und wo sehen Sie die Sympathisanten dieses Neutralitätsgesetzes?

Werner: Also, ich würde sagen, das ganze konservative Lager möchte das Neutralitätsgesetz verteidigen. Da hat sich wirklich ein Wechsel, ein Paradigmenwechsel vollzogen.

Main: Aber die SPD ist auch noch in dem Lager?

Werner: Die SPD ist gespalten. Es gibt zum Beispiel die Senatorin für Schulwesen, die Sandra Scheeres, die möchte an dem Gesetz festhalten. Es gibt aber linke Abgeordnete in der Fraktion, die dann eher mit den Grünen stimmen würden, wenn es darauf ankäme, das Gesetz zu kippen, weil sie sagen: Toleranz über alles.

„Sie haben ihre Haare frei flattern lassen“

Main: Rainer Werner, Sie haben mal geschrieben, dass es mit Blick auf türkischstämmige Schüler einst, als Sie Junglehrer waren, dass es da um Rabaukentum ging und um ähnliche Konflikte, die vor allem auch mit der sozialen Stellung der Herkunftsfamilie zu tun hatten. Jetzt seien die meisten Konflikte scheinbar religiös grundiert. Beschreiben Sie das mal aus dem Alltag. Wie erleben Sie diese Veränderung?

Werner: In den 80er Jahren war ich an einer Gesamtschule im Berliner Märkischen Viertel. Und das war damals ein Brennpunktgebiet und der Ausländeranteil war sehr hoch mit 50 bis 60 Prozent. Von diesen Ausländern waren 90 Prozent Muslime. Und da hat – ich kann es heute noch kaum fassen, wenn ich zurückdenke, ich habe auch mit Kollegen darüber gesprochen – kein muslimisches Mädchen hat ein Kopftuch getragen. Sie haben ihre Haare frei flattern lassen und haben sich genauso gekleidet wie die deutschen Mädchen.

Und die Jungs waren eben, ähnlich wie die deutschen Jungs, sportbetont und körperbetont. Rangeleien waren an der Tagesordnung. Wenn es Konflikte gab, dann weil sie einfach die Grenzen überschritten haben. Und wir haben das dann immer auf ihre Herkunft geschoben, und zwar nicht auf die religiöse Herkunft, sondern auf die soziale Herkunft.

Und das hat sich geändert, ich würde sagen, nach dem einschneidenden Datum 11.09.2001, also der Angriff auf die Zwillingstürme des World Trade Centers in New York. Da kamen ja anschließend zwei Kriege, nämlich in Afghanistan und im Irak. Und das hat den Islam weltweit in Aufruhr versetzt.

„Dann schicke ich sie lieber in die Türkei zurück“

Main: Das erleben Sie auch quasi auf dem Schulhof?

Werner: Und das haben wir erlebt, dass dann sozusagen auch im politischen Unterricht die Schüler, die muslimischen Schüler plötzlich gegen die USA polemisiert haben, natürlich auch gegen Israel, die ja mit den USA verbündet waren. Aber auch gegen die deutsche Regierung, weil die sich zwar am Irak-Krieg nicht beteiligt hat, aber immerhin am Afghanistan-Krieg.

Main: Israel im Übrigen auch nicht.

Werner: Ja, genau. Das war mehr die politische Bekundung der Schüler. Aber es gab noch eine andere Form der Einflussnahme, nämlich, dass plötzlich Schülerinnen, muslimische Schülerinnen aufgetreten sind und sich geweigert haben, am Schwimmunterricht, am Sportunterricht insgesamt teilzunehmen, dass sie einen Schrieb ihrer Eltern mitgebracht haben, dass sie bei der Klassenfahrt nicht beteiligt sein können oder Schulfeste nicht besuchen dürften, um sozusagen vor sündigen Einflüssen, die dort stattfinden, geschützt zu werden.

Ich habe da sogar einen Vater erlebt, der hat es so begründet, er hat gesagt: Meine Tochter hat einen Körper und der Körper darf anderen Schülern nicht gezeigt werden. Und, wenn sie am Sportunterricht sich beteiligen muss, dann schicke ich sie lieber in die Türkei zurück, um sie dort an eine türkische Schule zu geben. Dort können Mädchen vom Sportunterricht befreit werden. Und das hat der Vater gemacht. Und er hat dem Mädchen die Chance, in Deutschland ein Abitur zu machen, geraubt.

„Warum sollen wir das Rad der Geschichte zurückdrehen?“

Main: Aber sind das nicht am Ende – trotz dieses individuell für das Mädchen wahrscheinlich dramatischen Schicksals – sind das nicht am Ende des Tages alles Bagatellen, die wir hinnehmen müssen, weil es ja auch ein hohes Gut ist, in einer pluralen Gesellschaft abweichendes Verhalten zu ertragen und auszuhalten?

Werner: Ich bin durchaus dieser Meinung, dass man gerade auch im schulischen Bereich, wo ja Toleranz auch ein Bildungsziel ist, dass man tolerant sein muss. Aber wenn man all diese Vorfälle zusammenfasst, dann kommt man nicht umhin, um doch eine politische Agenda zu vermuten, dass zum Beispiel auch die Islamverbände da im Grunde Eltern und Schüler instrumentalisieren, um die Schule in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Das hat man jetzt jüngst gemerkt: Beim letzten Ramadan ist in Deutschland eine Diskussion entstanden, weil Islamverbände gefordert haben, zum Beispiel Klassenarbeiten während des Ramadans zu unterlassen, weil die Kinder unterzuckert seien und sie könnten dann nicht die volle Leistung bringen, was sie dann benachteiligt.

Und als Höhepunkt ist hier ein Fall aufgetreten, dass ein Vater zu einem Direktor einer Sekundarschule gekommen ist und ihn aufgefordert hat, aus der Klasse, wo seine beiden Söhne sitzen, die Lehrerinnen abzuziehen, weil die Lehrerinnen sozusagen bei den Söhnen weniger Respekt genießen als eben männliche Lehrer. Und das würde bedeuten, dass der Schüler dann weniger lernt.

Und das muss man sich einfach mal vorstellen. In Deutschland wurde der Lehrerberuf vor 150 Jahren für Frauen geöffnet. Warum sollen wir das Rad der Geschichte zurückdrehen um diese lange Zeit und wieder bei null anfangen?

Auch Kreuz und Kippa „widersprechen dem Neutralitätsgesetz“

Main: Der Pädagoge Rainer Werner im Deutschlandfunk im Gespräch über die neutrale staatliche Schule. Herr Werner, in der Praxis, im Schulalltag, von dem Sie gerade berichtet haben: Wie oft sind Ihnen Kolleginnen und Kollegen begegnet mit deutlich sichtbaren Kreuzen?

Werner: Ich würde sagen eher wenige. Ein paar gibt es. Allerdings sind die Kreuze dann nicht sehr groß. Sie sind nicht sehr demonstrativ. Aber es kommt durchaus vor, dass Frauen, Männer weniger, aber Frauen Kreuze tragen, um zu signalisieren, dass sie Christinnen sind.

Main: Widerspricht das dem Neutralitätsgesetz?

Werner: Ich würde sagen: Gleiches Recht für alle. Es widerspricht dem Neutralitätsgesetz. Genauso wie die Kippa eines jüdischen Lehrers, wenn er denn an einer staatlichen Schule auftreten würde. Oder …

Main: Die hätte er dann auch abzusetzen?

Werner: Die hätte er dann auch abzusetzen. Sonst könnten wir den muslimischen Frauen das Kopftuchverbot nicht schmackhaft machen, wenn gleichzeitig Christen oder andere Religionsgemeinschaften ihre Kleidungsstücke dann tragen dürften.

Religions- statt Ethikunterricht

Main: Es gibt den Sonderfall, dass es einen konfessionellen Religionsunterricht in staatlichen Schulen gibt. Wenn jetzt eine Ordensfrau oder ein Benediktinermönch als Beispiel zum Religionsunterricht geht, durch das Gebäude, die staatliche Schule, darf er dann ein Ordensgewand oder sie ein Ordensgewand tragen?

Werner: Aber selbstverständlich. Wenn der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, was sogar im Grundgesetz garantiert ist in Artikel 7, dann darf er natürlich in jedem Habit, in jedem Aufzug kann er dann in die Schule kommen, den Unterrichtsraum aufsuchen, wo der Religionsunterricht stattfindet und dann eben diesen Religionsunterricht nach seinen Regeln, nach den Regeln seiner Religionsgemeinschaft durchführen, weil der Staat ihm nicht hineinreden kann.

Der Religionslehrer Ridwan Bauknecht steht am 27.8.2012 in Bonn an der Robert-Koch-Schule im Islamunterricht vor der Klasse. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)

Alle Religionsgemeinschaften sollten an staatlichen Schulen unterrichten, fordert der Lehrer Rainer Werner – wie hier beim Islamunterricht an einer Grundschule in Bonn (picture alliance / dpa / Oliver Berg)

Main: Das würde dann eben auch bedeuten, in einem islamischen Religionsunterricht würden Sie eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch akzeptieren?

Werner: Ja, auf alle Fälle. Deshalb bin ich ja ein großer Vertreter des Religionsunterrichts. Ich habe es auch schlecht gefunden, dass der Ethik-Unterricht eingeführt wurde, weil das im Grunde die Dimension der Religion, nämlich die transzendente oder metaphysische Dimension der Religion verkürzt auf ein freundliches Miteinander. Das ist der Grundmodus des Ethik-Unterrichts. Und das ist für meine Begriffe zu wenig für Kinder, die nach einem Sinn, nach einem Lebenssinn fragen.

Deshalb möchte ich gerne, dass der Religionsunterricht wiederbelebt wird, und zwar von möglichst allen Religionsgemeinschaften, die es in einer Großstadt gibt. Die sollen quasi ein Angebot unterbreiten und dann können die Schüler aussuchen, welchen Religionsunterricht sie aufsuchen. Und dann werden sie dort mit den Grundtatsachen, den Glaubensvorstellungen dieser Religionsgemeinschaften vertraut gemacht.

„Das verkürzt die Religion“

Main: Also, ein eindeutiges Plädoyer für den konfessionellen Religionsunterricht. Es hat in jüngster Zeit immer wieder mal Forderungen gegeben, den konfessionellen Religionsunterricht möglichst ganz abzuschaffen. Der Integrationsexperte Ahmad Mansour zum Beispiel hat das jüngst in dieser Sendung getan. Aber auch die bayrische FDP und sicher auch andere, die dafür plädieren, stattdessen einen Religionskundeunterricht für alle Schüler einzuführen. Was haben Sie gegen diese Idee, die doch auch vielen erst mal plausibel erscheinen dürfte?

Werner: Aber das macht doch im Grunde der Ethikunterricht. Der Ethikunterricht hat außer philosophischen Tatbeständen alle Weltreligionen sozusagen im Blick, aber eben verkürzt um den Glauben, weil natürlich ein Sozialkundelehrer, der dann das Christentum erklären muss, der erklärt es nicht so wie ein Religionslehrer, der selbst Christ ist, sondern er erklärt es so, wie man sozusagen das Grundgesetz erklärt oder eine chemische Formel, nämlich als Wissenstatbestand. Das verkürzt die Religion.

Aber die Religion hat immer eine Dimension der Transzendenz. Und das ist für Schüler, für Heranwachsende wichtig. Die wollen doch wissen: Woher komme ich und wohin gehe ich? Was geschieht nach dem Tod mit mir? Und da kann nur eine Religion eine bündige Antwort geben. Und deshalb halte ich den Religionsunterricht gerade auch unter philosophischen Gesichtspunkten für sehr viel wertvoller als einen Religionskundeunterricht, wo nur Wissen vermittelt wird oder als den Ethikunterricht, wo das sozusagen herunterbuchstabiert wird auf die unmittelbare Lebenswelt.

„Im Unterricht haben religiöse Bekundungen nichts verloren“

Main: Ich fasse das mal für mich so zusammen: Sie sind Vollblutlehrer. Sie sind ein großer Anhänger der staatlichen säkularen Schule, was nicht ausschließt, dass es kirchliche oder islamische oder jüdische Schulen gibt. Und vor diesem Hintergrund ist Ihnen Religion so wichtig, dass Sie sagen: Das darf nicht alles vermischt und verwaschen werden. Ist das ungefähr richtig versucht zusammenzufassen?

Werner: Ja. Und deshalb ist eine klare Trennung wichtig. Im reinen Fachunterricht, ob das nun Spanisch ist oder Chemie oder Physik oder Musik, dort haben religiöse Bekundungen, genauso weltanschauliche Bekundungen nichts verloren. Die gehören nur in den konfessionellen Unterricht, nämlich in den Religionsunterricht. Dort haben sie ihren Platz. Und das muss quasi ein junger Mann oder eine junge Frau, die Lehrer oder Lehrerin werden wollen, wissen.

Also, wenn ich zum Beispiel – ich versetze mich jetzt mal in den Kopf einer Frau, die Muslima ist, wenn sie nun partout Lehrerin werden will, dann muss sie überlegen: Kann ich das werden, ohne, dass ich dann mit meinem Kopftuch in den Unterricht gehen will, um das zu bekunden? Wenn ich das Kopftuch unbedingt brauche für meine Identität oder für meine religiöse Glaubensüberzeugung, dann muss ich entweder in eine Privatschule gehen, die von Muslimen betreut wird …

Main: Oder auch in eine katholische Schule, die hat da auch kein Problem mit.

Werner: Zum Beispiel, ja. Oder eben ich muss in den muslimischen Religionsunterricht, der ja in manchen Bundesländern auch schon angeboten wird. Dort ist dann der richtige Platz, aber nicht im weltlichen Unterricht.

„Warum nicht auch die Weltanschauung?“

Main: Abschließend kehren wir noch mal zum Ausgangspunkt zurück, zum Neutralitätsgebot. Würde das übermorgen in Berlin komplett abgeschafft, wie es eben Teile der Regierungskoalition wollen, was würde dann im Schulalltag konkret passieren?

Werner: Auf Anhieb würde sich wahrscheinlich wenig ändern. Es würde aber ein schleichender Prozess einsetzen, dass dann glaubensfeste Menschen unterschiedlicher Religionen – da zähle ich jetzt auch die Christen dazu –, dass die im Grunde die Gunst der Stunde nutzen würden, um, wenn sie Lehrer geworden sind, durch Symbole, durch auch Äußerungen, die sie tätigen, und durch Kleidungsstücke, die sie tragen, quasi ihrer religiösen Identität Ausdruck zu verleihen.

Main: Vielleicht sogar auch politische Überzeugung.

Werner: Das ist der entscheidende Punkt. Wenn zum Beispiel die religiöse Bekundung erlaubt wäre, dann könnte sofort ein Weltanschauungsverband oder eine politische Partei kommen und sagen: Warum nicht auch die Weltanschauung? Dann kommt Greenpeace und sagt: Ja, Lehrer müssen unseren Sticker tragen dürfen. Und so weiter.

Das heißt, dann wäre die Büchse der Pandora geöffnet auch für weltanschauliche Symbole und für Sticker von politischen Parteien. Und was wäre dann, wenn die AfD dann auf den Plan tritt, ihre Anhänger auffordert, Lehrer zu werden, weil dann eine gute Beeinflussungsmöglichkeit gegeben ist, im normalen Fachunterricht immer zu signalisieren: Schaut, ich bin in der richtigen Partei.

„Dann hätten wir einen Kulturkampf“

Main: Und das würde dann wiederum jene auf den Plan rufen, die, wenn die Büchse der Pandora geöffnet ist – wie Sie es formuliert haben – die versuchen würden, Religionsgemeinschaften eher noch stärker aus der Öffentlichkeit herausdrängen zu wollen.

Werner: Ja. Dann hätten wir im Grunde einen Kulturkampf, wie wir ihn im 19. Jahrhundert hatten unter Bismarck, der ja der deutschen Gesellschaft nicht gutgetan hat. Und deshalb plädiere ich dafür, ein Gesetz wie das Neutralitätsgesetz, das 2005 – also, das Berliner Gesetz wurde 2005 erlassen, ist jetzt 14 Jahre alt und es hat sich bestens bewährt. Und warum soll ein Gesetz, das im Grunde bisher den Frieden in der Schule gewährleistet hat, partout aufgeweicht oder verändert werden?

Main: Würden Sie womöglich sogar so weit gehen, das auch anderen Bundesländern, die es nicht haben, zu empfehlen?

Werner: Ja, unbedingt.

Main: Rainer Werner, ehemaliger Lehrer und Autor diverser pädagogischer Fachbücher zur Debatte rund um Neutralitätsgesetze, ganz herzlichen Dank.

Werner: Keine Ursache.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

 

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CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt…. …vor Werten des Grundgesetzes

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt…

… vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“.

Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habevor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund – und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem „positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom „sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige „Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer „christlichen“ Prägung oder nach einer „christlichen“ Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.

 

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Staatsbesuch des Papstes

Brief an Bundespräsident Christian Wulff

papstbesuch-brief-an-bundespraesident-wulff-17.pdf [79 KB]

Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

Herrn Bundespräsidenten
Christian Wulff
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
11010 Berlin

17.12.2010

Staatsbesuch des Papstes


Sehr geehrter Herr Bundespräsident,


erlauben Sie mir, dass ich mich als Staatsbürger, Jurist und freier Christ mit einigen
Fragen und einer Bitte an Sie wende.
Als Staatsoberhaupt stehen Sie über allen politischen Parteien, Konfessionen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen. Vom Träger des
höchsten Staatsamtes erwartet das Staatsvolk in besonderem Maße Neutralität
und ausgleichendes Wirken im Widerstreit der vielfältigen öffentlichen und
privaten Belange, nicht zuletzt in Bezug auf die unterschiedlichen religiösen
Gruppierungen unseres Landes. Ihre Rede zum Tag der deutschen Einheit, in
der Sie den Islam als Teil Deutschlands bezeichnet haben, wurde deshalb von
vielen freiheitlich denkenden Bürgern als politisch hilfreicher Fingerzeig empfunden,
der eine aus dem Ruder laufende Diskussion zur rechten Zeit entschärfte.
Angesichts dieser Rede, die Modernität und Liberalität ausstrahlte, verwundert
es umso mehr, dass Sie im Verhältnis zur katholischen Kirche Wege beschreiten,
die vielleicht Mitte des vorigen Jahrhunderts, zu Zeiten der „Volkskirche“,
noch gangbar erschienen, heute aber viele Bürger vor den Kopf stoßen. Ich
meine die Einladung des Papstes zu einem Staatsbesuch, verbunden mit der
Möglichkeit, im Deutschen Bundestag eine Grundsatzrede zu halten.

Vor allem Letzteres ist schwer nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass 70 %
der Bewohner unseres Landes mit der katholischen Kirche nichts zu tun haben.
Im Übrigen wird die Ehre, vor der deutschen Volksvertretung sprechen zu
dürfen, auch Staatsoberhäuptern nur höchst selten zuteil.
Hinzu kommt – und das gilt nicht nur für den Auftritt vor dem Bundestag, sondern
für den gesamten Staatsbesuch -, dass die Stellung des Papstes als
Staatsoberhaupt äußerst fragwürdig ist. Ursprünglich ging der Staat des Papstes
aus der so genannten konstantinischen Schenkung hervor, die sich im 15.
Jahrhundert als Fälschung entpuppte, was die Kirche später auch selbst zugab.
Im 19. Jahrhundert wurde diesem Staatsgebilde zunächst durch Napoleon
ein vorläufiges und später durch den italienischen König Emanuel I. ein definitives
Ende bereitet. Wenn es heute wieder einen Vatikanstaat gibt, so ist
dies auf eine der übelsten Gestalten des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen,
nämlich den faschistischen Diktator Benito Mussolini, der in den Lateranverträgen
mit Pius XI. dem Vatikan erneut Staatscharakter zusprach, obwohl
sich das Staatsgebiet auf die Gärten um den Petersdom und das Staatsvolk
auf einige Hundert Prälaten beschränkt. Die Verfassung dieses Staates spiegelt
bis heute ihren faschistischen Ursprung wieder. Art.1 des von Papst Johannes
Paul im Jahr 2000 neu erlassenen „Grundgesetzes“ lautet: „Der Papst
besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden
und richterlichen Gewalt.“ Und in der Präambel dieses Grundgesetzes
heißt es, dass der Staat des Vatikans den Zweck hat, dem Papst im Äußeren
Unabhängigkeit für seine Weltmission zu verschaffen. Der Vatikanstaat ist
also erklärtermaßen nichts anderes als ein Vehikel des Kirchenoberhaupts;
und wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein,
sodass dessen Glaubenslehre kein Kircheninternum mehr bleibt, sondern zum Politikum wird. Das gilt umso mehr, als die Beweggründe für die Staatseinladung der
Vorstellung entspringen, dass Christentum und Kirche identisch seien, eine Auffassung, die viele Bürger keineswegs teilen. Wenn der Papst als Staatsoberhaupt,
das sich zugleich als „Stellvertreter Christi“ bezeichnet, in Deutschland einfliegt,
wird die Frage, inwiefern er Christus vertritt, zur politischen Frage.

Was Jesus Christus lehrte, ergibt sich aus dem Evangelium, auf das sich auch
die Kirche beruft. Dass Kreuzzüge, Hexenverbrennungen und die blutige
Missionierung der Ureinwohner Südamerikas nichts mit der Lehre Jesu zu tun
hatten, wird auch Benedikt XVI. nicht leugnen. Er wird vielleicht sagen, das liege
lange zurück. Nicht so lange zurück liegt die Kriegstreiberei des Vatikans im
Jahr 1914, als der vatikanische Gesandte in Wien die damalige österreichische Regierung zu „scharfem Vorgehen“ gegen Serbien aufforderte und damit den 1. Weltkrieg mit heraufbeschwor. Nicht lange zurück liegt auch die kirchliche Unterstützung Mussolinis beim Überfall auf Abessinien im Jahr 1935 oder die Unterstützung der Franco-Diktatur durch Pius XII., der dem Kriegsverbrecher in Madrid mit den Worten gratulierte: „Indem wir unser Herz zu Gott erheben, freuen wir uns mit ew. Exzellenz über den von der katholischen Kirche so ersehnten Sieg“ – ein Sieg, der rund Hunderttausend Republikanern hauptsächlich in Gefängnissen und bei Erschießungen das Leben kostete. Erinnert sei auch an die moralische
Unterstützung des Russland-Feldzugs Hitlers durch katholische Würdenträger
bis hin zu Pius XII. Kardinal Graf von Galen feuerte im Jahr 1942 in einem Hirtenbrief die deutschen Soldaten zu einem Kreuzzug gegen den Bolschewismus
an. Nicht zu vergessen ist auch der Völkermord an Hunderttausenden orthodoxer
Serben, der von 1941 bis 1943 unter maßgeblicher Beteiligung katholischer
Kleriker in Kroatien stattfand, angeführt von dem katholischen Ustascha-
Führer Pavelic, der mehrmals von Pius XII. empfangen und jeweils mit
den besten Wünschen „für die weitere Arbeit“ entlassen wurde. Und der unmittelbare
Vorgänger des jetzigen Papstes hielt es in den 90-iger Jahren für nötig,
sowohl beim ersten Golf-Krieg als auch im Bosnienkrieg vom „gerechten
Krieg“ zu sprechen und zu betonen: „Wir sind keine Pazifisten.“ Auch der jetzige
Papst distanzierte sich schon einmal vom so genannten Fundamentalpazifismus.
Man mag dies unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts für richtig halten,
nur mit Jesus von Nazareth hat es eben nichts zu tun, der Gewalt unter keinen Umständen für gerechtfertigt hielt. Dann kann man aber dem Papst auch keine
Vorzugsbehandlung als Stellvertreter Christi einräumen, denn die Papstkirche
steht in eklatantem Gegensatz zur Lehre Jesu, was sich eindeutig auch aus
der Kirchenbibel ergibt.

Ein Blick in die als Gründungsurkunde des Christentums geltenden Evangelien
zeigt, dass auch das riesige Dogmengebäude der Kirche mit Jesus von Nazareth
nichts zu tun hat. Es ist nicht einmal durch Theologenweisheit entstanden,
sondern im 4., 5. und 6. Jahrhundert durch das Diktat römischer Kaiser. Sie waren
es, die in der römischen Staatskirche Religionsstreitigkeiten durch Machtsprüche erledigten und z.B. dekretierten, dass Christus „wesenseins mit Gott“ sei (Kaiser Konstantin, Nizzäa, 325), dass es eine Dreieinigkeit von Gott Vater, Gott Sohn und
Heiligem Geist gebe und eine allein-seligmachende Kirche (Kaiser Theodosius
I., Konstantinopel, 381) und vor allem, dass jeder verflucht sei, der daran glaube,
dass am Ende aller Zeiten alle Seelen und Menschen zu Gott zurückkehren
(Kaiser Justinian, Konstantinopel, 553).
Mit solchen und ähnlichen Bannflüchen traktiert die katholische Kirche ihre
Mitglieder bis zum heutigen Tag. Einer davon lautet: „Wer nicht die ganze
kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene,
der sei verflucht.“ (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung, Nr.85). „Verflucht“ heißt im Kontext kirchlicher Glaubenssätze:
verdammt in alle Ewigkeit. Verflucht wird auch jeder, der „nicht alle Bücher
der Heiligen Schrift“, wie sie von der Kirche kanonisiert wurden, also das
Neue und Alte Testament, „anerkennt“, oder „wer leugnet“, dass diese Schriften
unmittelbar „von Gott eingegeben sind“ (Neuner-Roos, a.a.O., Nr.98). Dabei sind
diese Schriften zum Teil geradezu gemeingefährlich. Im Alten Testament steht z.B.:
„Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes
sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin.“ (3.Mose, 20,10) Auch Homosexuellen
droht nach der alttestamentlichen Scharia die Steinigung. Verdammt wird nach der
kirchlichen Lehre auch jeder, der aus der Kirche austritt, ohne Rücksicht darauf,
dass er als Säugling zwangsweise hineingetauft wurde. Ewig verdammt
ist auch jeder, der sich nicht der Unfehlbarkeit des Papstes und den von ihm
verkündeten Glaubenssätzen unterwirft. Man kann sagen, es handelt sich um
eine ausgesprochen gefährliche Ideologie, die bei vielen Kirchenmitgliedern
auch ihre psychische Wirkung zeigt, nicht nur in Form von Unfreiheit, sondern
auch in Form ekklesiogener Neurosen – ein inzwischen medizinisch anerkanntes
Krankheitsbild.

Eine Organisation, die ihre Mitglieder zwangsweise erwirbt und zwangsweise mit
der Androhung ewiger Höllenstrafen bei der Stange hält, verstößt gegen die Menschenwürde.
Wenn der Papst als Staatsoberhaupt auftritt, ist seine staatliche und
religiöse Diktatur nicht mehr bloß eine „Sache der Katholiken“, sondern eine Frage
der politischen Akzeptanz, wie es bei anderen Staatsgästen mit diktatorischem Hintergrund auch der Fall wäre. Aus dem religiösen Ärgernis seiner totalitären Dogmen wird eine politische Provokation. Dass die Inhalte seines Glaubens für Außenstehende tabu sein sollten, kann er für sich nicht mehr in Anspruch nehmen, denn der Papst macht mit seiner Religion und seiner Behauptung, er sei der „Stellvertreter Christi“, Politik. Dann wird man ihm seine eigene Bibel entgegenhalten und ihm sagen dürfen bzw. müssen, dass Christus keinen Stellvertreter vorgesehen hat und dass die Kirche mit ihrer blutigen Geschichte und ihrem bis heute andauernden Zwangsystem der freiheitlichen Lehre Christi seit 1500 Jahren ins Gesicht schlägt.
Bedenkt man dies, erweist sich der angebliche „Stellvertreter Christi“ eher als der
Stellvertreter einer Gegenorganisation. Würden Sie den Papst auch unter dieser
Prämisse einladen, nur weil er ein Staatsoberhaupt ist? Vermutlich nicht. Also
erfolgt die Einladung aus bestimmten Glaubensgründen, was für einen Staatsbesuch
keine legitime Motivation ist.
Die meisten Menschen nehmen die Gleichsetzung von Kirche und Christentum
einfach hin, weil sie weder über die blutige Geschichte der Kirche noch
über ihre totalitäre Lehre informiert sind, die bis heute gilt. Sie, sehr geehrter
Herr Bundespräsident, und auch der Herr Bundestagspräsident dürften entsprechende
Kenntnisse haben. Deshalb darf ich Sie fragen, wie Sie es verantworten
wollen, dem Papst die Möglichkeit zu geben, im Deutschen Bundestag für
sein Kirchenregime Reklame zu machen; für ein Regime, das in Deutschland und
weltweit Tausende von Kinderschändern in seinen Reihen hat und deren Verbrechen
systematisch vertuscht hat, auch unter maßgeblicher Beteiligung des jetzigen
Papstes; für ein Regime, das durch so genannte Sektenbeauftragte religiöse Minderheiten in Deutschland ausgrenzt und diskriminiert, was die amerikanische Außenministerin in ihrem jüngst vorgelegten Jahresbericht über Religionsfreiheit ausdrücklich rügte; und für ein Regime, das 3000 professionelle „Teufelsaustreiber“
(Exorzisten) unterhält und damit das Mittelalter ins 21. Jahrhundert transportiert?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung wird für diesen Staatsbesuch kein
Verständnis haben, auch wegen des irrwitzigen Sicherheitsaufwandes und
den enormen Kosten von zig Millionen Euro. Da der Papst nur scheinbar als
Staatsoberhaupt, in Wirklichkeit aber als Kirchenoberhaupt kommt, verletzt
sein Auftritt im Deutschen Bundestag die weltanschaulich-religiöse Neutralitätspflicht des Staates, es sei denn, man will in Zukunft auch die Vertreter anderer Religionen und Weltanschauungen im Bundestag reden lassen. Die Bürger
dieses Landes und ihre Volksvertretung haben es nicht nötig, sich über Ethik
und Moral von einem Kirchenführer belehren zu lassen, der einer Organisation
vorsteht, die die größte Blutspur in der Weltgeschichte hinterließ, die sich im
19. Jahrhundert vehement gegen die Anerkennung von Menschenrechten
wehrte, die über 1500 Jahre Antisemitismus schürte und noch bis zum 2. vatikanischen Konzil das Grundrecht auf Religionsfreiheit ablehnte und ihren Mitgliedern bis heute verweigert – durch Androhung schlimmster Strafen im Falle
des Austritts. Solange der Papst sein totalitäres Kirchenregime, angefangen
von der Verfassung des Vatikanstaats bis hin zu den Drohungen des kirchlichen
Katechismus, nicht ändert, mag man ihn, wenn man will, als gestrengen
Religionsführer tolerieren, als Staatsoberhaupt sollte man ihn in einem freiheitlichen
Gemeinwesen, das sich von mittelalterlicher Glaubensknechtschaft gelöst
hat, nicht empfangen.
Wenn er nicht von sich aus bereit ist, seinen Staatsbesuch in eine Pastoralreise
umzuwandeln, möchte ich Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, bitten,
jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass der Papst nicht im Deutschen Bundestag
auftritt. Ich bin überzeugt, dass diese Bitte im Sinne vieler Bürger ist und
vor allem im Sinne unserer Verfassung: In Deutschland gibt es, wie das
Grundgesetz ausdrücklich feststellt, keine Staatskirche und deshalb hat der
Vertreter eines Kirchenstaats im Parlament unseres Landes nichts zu suchen.

Da es sich um eine öffentliche Angelegenheit ersten Ranges handelt, bitte ich
Sie um Verständnis, wenn ich diesen Brief als offenen Brief schreibe. Ihrer geschätzten Antwort sehen ich und viele ähnlich denkende Mitbürger mit großem
Interesse entgegen. Einen Abdruck dieses Briefes erlaube ich mir, dem Herrn
Bundestagspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages
zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
und staatsbürgerlicher Hochschätzung

gez.: Christian Sailer

 

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