Schlagwort-Archive: Richter
Das Aktuellste aus den Prozessen … gegen die Römisch-katholische Kirche und gegen die Evangelische-lutherische Kirche
|
|
|
Ein Abgrund staatlicher Willkühr
„Ein Abgrund staatlicher Willkür“
Wie unser Staat versucht, eine religiöse Minderheit zu ruinieren
Laut Verfassung müssten staatliche Behörden und Justiz alle Religionsgemeinschaften gleich behandeln. Wie weit wir in Deutschland davon entfernt sind, zeigt exemplarisch der Fall der Urchristen im Universellen Leben:
Der Staat räumt nicht nur den großen Kirchen erhebliche finanzielle Privilegien (z.B. Subventionen in Milliardenhöhe) ein, er versucht darüber hinaus, kleinere Religionsgemeinschaften, die den Großkirchen missfallen, finanziell zu ruinieren. Im Fall des Universellen Lebens, von Gerichten als „Glaubensgemeinschaft im Sinne der Verfassung“ anerkannt, begann dies im Jahr 1992 mit dem Vorstoß eines Kirchenfunktionärs im Bayerischen Finanzministerium.
Der damalige Bürgermeister von Hettstadt (Landkreis Würzburg) und langjähriger Kolpingfunktionär Waldemar Zorn griff zum Telefonhörer und behauptete dreist, die von ihm als „Sekte“ verketzerte Gemeinschaft, die aufgrund ihrer religiösen Ziele seit langem als gemeinnützig anerkannt war, baue „unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung ein Wirtschaftsunternehmen von immensen Ausmaßen“ auf.
Zwar war dies frei erfunden; aber sofort wurde der Staatssekretär informiert und eine Steuerprüfung angeordnet. Dummerweise stellte sich heraus, dass alles in bester Ordnung war. Die Steuerprüfung bescheinigte der Glaubensgemeinschaft, ihre Spenden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, sodass, so wörtlich, „keine Einwände gegen die Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens bestehen.“
Normalerweise wäre damit die Angelegenheit erledigt gewesen. Doch jetzt passierte folgendes: Das Finanzministerium ordnete 1993 par ordre de mufti an, dem Universellen Leben die Gemeinnützigkeit zu entziehen, mit der Folge, dass alle Spenden rückwirkend für acht Jahre versteuert werden mussten. Zwar behauptet auch das Ministerium nicht, dass Spenden satzungswidrig verwendet worden seien. Aber: Weil einige Anhänger der Glaubensgemeinschaft selbständige Betriebe gegründet hätten, sei davon auszugehen, dass der Trägerverein der Glaubensgemeinschaft seine eigenen Mitglieder fördere. Das Gegenteil war von der Betriebsprüfung festgestellt worden.
Aber dem Ministerium ging es um etwas ganz anderes: Die „gemeinnützigkeitsrechtliche Sektenproblematik“ müsse geklärt werden, indem man durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einen Finanzgerichtsprozess auslöse.
Den Drahtziehern dieser behördlichen Intrige war klar, dass die Spenden der vergangenen Jahre längst – satzungsgemäß und damit gemeinnützig – ausgegeben waren. Es handelte sich um einen Millionenbetrag – und um diesen Betrag rückwirkend aufzubringen, musste die Glaubensgemeinschaft wiederum um Spenden bitten – die dann ihrerseits ebenfalls durch Schenkungssteuern geschmälert wurden. Ein wahrhaft katholisch inspirierter Plan zum Nachteil von „Ketzern“ – der allerdings nicht aufging.
Die Urchristen beglichen in einem solidarischen Kraftakt die finanziellen Forderungen der Behörden – und erklärten im gleichen Atemzug, sie wollten sich in Zukunft nicht weiter auf die finanziellen Erleichterungen eines Staates verlassen, der sich in so skandalöser Weise zum Büttel der Amtskirchen machen lässt. Gleichzeitig zogen sie 1994 jedoch vor Gericht, um die zu Unrecht eingeforderten Steuergelder zurückzuerhalten. Und dieses Gerichtsverfahren mit mehreren Folgeprozessen ging erst 2009 – 15 Jahre später! – zu Ende.
Doch der Reihe nach.
In einem ersten Prozess entschied das Finanzgericht Nürnberg 1998, dass der Entzug der Gemeinnützigkeit zu Recht erfolgt sei. Allerdings nicht aufgrund irgendwelcher steuerrechtlichen Unregelmäßigkeiten (die waren ja nicht vorhanden), nein: Man zauberte einen Formfehler bei der Erstellung bzw. Änderung der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft aus dem Hut, der jahrelang von keiner Behörde oder Prüfstelle beanstandet worden war. Doch nun sollte dieser Fehler den ungeliebten Urchristen plötzlich zum Verhängnis werden. Als Begleitmusik intonierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung immer wieder auch die üblichen Themen kirchlicher Verleumdungen, um sie dann großzügig „dahingestellt“ sein zu lassen. Denn entscheidend war ja nur ein Formfehler. Sollte diese Methode Unvoreingenommenheit beweisen? Die Folge waren Schenkungssteuerbescheide in Millionenhöhe.
Die Urchristen zogen wieder vor Gericht, um sich dagegen zu wehren. Am 20. Dezember 2005 standen sich vor dem Finanzgericht Nürnberg die Parteien erneut gegenüber: der Staat, der durch seinen Unrechtsakt aus dem Jahre 1993 zum verlängerten Arm kirchlicher Inquisition geworden war, und das Universelle Leben, das nun auf ruinöse Weise zur Kasse gebeten wurde.
Bereits vor dem Gerichtstermin war es zum Eklat gekommen. Einer der Richter hatte in einem anderen Verfahren das Universelle Leben wegwerfend als „Sekte im landläufigen Sinne“ bezeichnet. Der Anwalt des Universellen Lebens lehnte den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab, da es sich um die skandalöse Übernahme eines kirchlichen Hetzwortes durch die Justiz handelte. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Richter G., der die Urchristen wie ein Sektenbeauftragter verunglimpfte, nahm wieder am Richtertisch Platz. Die anwesenden Vertreter der Glaubensgemeinschaft verließen daraufhin den Gerichtssaal, nicht ohne vorher den Richtern einen Brief übergeben zu haben, in dem sie auf die unsägliche Konfliktlage hinwiesen, in der sie kirchlich gebundene Richter gegenüber dem Rechtsanliegen Andersgläubiger befinden.**
Nach katholischer Kirchenlehre ist alles, was gegen den katholischen Glauben ist, „auszumerzen“; und Luther rief gegenüber kirchlichen Abweichlern bekanntlich nach dem Henker. Wie wollen katholische oder lutherische Richter diesen Zwängen entgehen?! Nach ihrer Kirchenlehre setzen sie ihr Seelenheil auf’s Spiel, wenn sie den Verdammungsurteilen gegen Andersgläubige nicht folgen. So mancher Richter konnte diesem Druck nicht standhalten und hat den Konflikt zugunsten „seiner“ Kirche gelöst. Derartiges war nach der Verunglimpfung durch einen der hier amtierenden Richter auch hier zu erwarten. Die Reaktion, die solch klare Worte auslösten, belegt genau deren Berechtigung: Richter R. ließ sich im Verlauf der nun folgenden Verhandlung zu der Aussage hinreißen, ein solcher Brief sei „möglicherweise als Verstoß gegen das Toleranzgebot“ anzusehen, was den Entzug der Gemeinnützigkeit nachträglich rechtfertigen würde. Anwalt Christian Sailer musste ihn darauf aufmerksam machen, dass die im Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung aller Bürger nicht an ein „Wohlverhalten gegenüber den Kirchen“ geknüpft sei. Meinungsäußerungen im Rahmen der Gesetze seien jedermann zuzubilligen.
Genau darauf berufen sich übrigens immer die Kirchenvertreter, wenn sie religiöse Minderheiten diskriminieren und verleumden. Aber wehe, man kritisiert sie dafür. Wer „Haltet den Dieb!“ ruft, ist natürlich ein Unruhestifter, der umgehend auf die Grenzen der Toleranz hingewiesen werden muss.
Auch der zuvor abgelehnte Richter G. ließ durchblicken, dass er die Dinge ähnlich sieht wie sein Kollege. Er äußerte Zweifel, ob die Kritik der Urchristen an den Kirchen den Satzungszweck erfülle, wonach das Universelle Leben die urchristliche Lehre verbreiten wolle. Als ob nicht genau zu dieser Lehre gehörte, die ursprüngliche Lehre des Nazareners wieder zum Leben zu erwecken und dadurch Seinen Namen zu rehabilitieren, der im Laufe der Geschichte immer wieder brutal missbraucht wurde. Gerade die Kirchen waren es, die in vielfacher Hinsicht das genaue Gegenteil von dem lehren und praktizieren, was Jesus von Nazareth lehrte und vorlebte.*** Solange sie dies nicht ändern und sich dennoch als „christlich“ bezeichnen, müssen sie in Kauf nehmen, deshalb kritisiert zu werden. Und der dritte im Bunde, Richter H., zuckte nur hilflos mit den Achseln und meinte, die Religionszugehörigkeit der Richter tue doch nichts zur Sache. Genau das Gegenteil haben die Urchristen in zahlreichen Verfahren erlebt … **** In einem Erörterungstermin einigten sich die Parteien Anfang Februar 2006 dann doch noch darauf, dass das Universelle Leben wenigstens einen Teil der nachgeforderten und nachgezahlten Steuern zurückerhält. Doch noch bei diesem Treffen versuchte die bayerische Finanzverwaltung, Druck auf die religiöse Minderheit auszuüben, die hier um ihre finanzielle Basis kämpfte: Der Vertreter des Bayerischen Landesamts für Steuern erklärte, die Finanzverwaltung könne großzügiger sein, wenn der Verein Universelles Leben ein für alle Mal auf seine Gemeinnützigkeit verzichte. Dieser Verzicht solle in den Vergleich mit aufgenommen werden. Die Vertreter des Universellen Lebens lehnten dieses an Erpressung grenzende Ansinnen jedoch ab – zumal da ein solcher Verzicht rechtswidrig gewesen wäre und den Vergleich vermutlich nichtig gemacht hätte. Doch die Vertreter des Universellen Lebens konnten – Ironie der bitteren Geschichte – am Ende noch froh sein, dass die Behörden mit diesem wahrhaft unverschämten Vorschlag über das Ziel hinausgeschossen waren. Denn das war dann plötzlich auch dem Richter zuviel, der nun auf einen Vergleich drängte. Weil sie aus ihrer Sicht zu Unrecht zur Kasse gebeten worden waren, wenn auch in etwas geringerem Maße, verklagten die Christusfreunde nun das Bayerische Finanzministerium auf Schadenersatz, denn von dort war das Unrecht ja ausgegangen.
Wieder gingen drei Jahre ins bayerische Land. Doch das Oberlandesgericht München verspürte am Ende, ebenso wenig wie zuvor das Landgericht, irgendwelche Lust, sich näher mit finanzrechtlichen Problemen zu befassen (geschweige denn, sich mit Staat und Kirche anzulegen). Man könne kein Verschulden erkennen, hieß es lapidar. Zuvor hatte das Ministerium noch durch gerichtliches Taktieren dafür gesorgt, dass der Streitwert des Prozesses besonders teuer wurde. Eine Art „Ketzersteuer“ sozusagen? Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision ohne nähere Begründung ab, und auch das Bundesverfassungsgericht nahm Ende März 2009 den Fall nicht an. So kam es, dass man die „Ketzer“ zwar nicht, wie geplant, finanziell strangulieren konnte. Aber man hat sie erheblich geschröpft und behindert. Die Justiz in unserem Land hat dabei zugeschaut, ohne einer diskriminierten Minderheit zu ihrem Recht zu verhelfen. Insgesamt bleibt am Ende als bitteres Fazit zu ziehen, was Anwalt Sailer in seinem Schriftsatz vom 19.12.05 zu Papier brachte: „Wer sich die Vorgeschichte des vorliegenden Steuerfalls vergegenwärtigt, blickt in einen Abgrund von staatlicher Willkür.“ Der Auslöser dieser teilweise beklemmend, ja gespenstisch ablaufenden Komplotts von Staat und Kirche gegen eine religiöse Minderheit, der Dorfbürgermeister Waldemar Zorn, wurde übrigens später zum Landrat „befördert“ und wegen seiner „Verdienste“ kurz vor seinem Tod im Jahr 2008 auch noch mit dem päpstlichen Silvesterorden ausgezeichnet. * zur Vorgeschichte des Prozesses vergleiche Matthias Holzbauer, „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“, Verlag Das Weiße Pferd Marktheidenfeld 2002, S. 395 ff. ** der volle Wortlaut des Briefes kann unter http://www.denk-mit.info nachgelesen werden. *** Näheres zu diesem Thema in: „Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?“, Verlag Das Wort Marktheidenfeld 2005, nachzulesen unter http://www.stuhl-petri.de ****
Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.