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Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit

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Prozess ./. röm.-kath. Kirche – Schriftsatz vom 2.12.2009 – Gegenvorstellung und Richterablehnung

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Das Aktuellste aus den Prozessen … gegen die Römisch-katholische Kirche und gegen die Evangelische-lutherische Kirche

StartseiteDas Aktuellste

aus den Prozessen …

gegen die römisch-katholische Kirche



Am 26.11.2009 verwirft die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Michaelis, durch die Richterin am Verwaltungsgericht Kraft-Lange und den Richter am Verwaltungsgericht Wiestler durch Beschluss das Ablehnungsgesuch als unzulässig.

Die Kammer entscheidet selbst über ihre eigene Befangenheit, weil die von den Klägern angeführten Gründe unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Befangenheit rechtfertigen könnten. Grundsätzlich sei von der inneren Unabhängigkeit des Richters auszugehen. Es sei nicht erkennbar, dass dies im vorliegenden Fall nicht gewährleistet sei. Die Entscheidung der Kammer sei unanfechtbar.

Gleichzeitig mit dieser Entscheidung wird der Termin zur mündlichen Verhandlung des Verfahrens bestimmt auf Mittwoch, den 16.12.2009, 11.30 Uhr.

Schriftsatz vom 2.12.2009 [mehr …]

Schriftsatz vom 3.12.2009 [mehr …]

gegen die Evangelisch-

Lutherische Kirche

Die beklagte Hannoversche

Landeskirche hat bis heute

(1.12.2009) beim Gericht nur

die Abweisung der Klage bean-

tragt, ohne auf die ausführ-

liche Klagebegründung

mit einem Wort einzugehen.

Der Klägervertreter hat deshalb

folgenden Schriftsatz an das Gericht

gerichtet:

Schriftsatz vom 21.11.2009 [mehr …]

Die Reaktion:

noch keine (5.12.2009)

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Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten

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„Dann kann sich auch der Teufel christlich nennen“

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen

weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den

Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch

des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen

sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr

christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem

Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die

römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen

abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich

nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist

jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im

Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft

das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen

Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert.

Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-

lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landes-

bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an

der Spitze.

Wählen Sie links „Seitenübersicht“ und Sie können alle Texte

lesen bzw. downloaden. Die Abmahnungen, die Dokumentationen,

welche das Anliegen begründen, die Klageschriften und die weiteren Schriften im Rahmen dieser Auseinandersetzung.

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.

Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein und erklärt, sie werde „zu den religiösen und theologischen Fragestellungen, die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben“. Die Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung „römisch-katholisch“ geschützt ist und betont: „Der Begriff ‚christlich‘ ist nicht geschützt“.

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

10. November 2009
h-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre, noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre „innerbetrieblichen“ Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als „christlich“ bezeichnet, obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventionen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff „christlich“ ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff „christlich“ verwenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen. Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem streitig machen lässt. Denn, wenn der Name „christlich“ nicht geschützt ist, kann jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu Recht das Etikett „christlich“ beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück, den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen, der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen. Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern, Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter, Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner, Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich nennen.

Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel christlich nennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek, Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnachrichten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter Missbrauch des Namens „christlich“ und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der römisch-katholischen Kirche unter dem Namen „christlich“ umgebracht in den Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden, bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas, in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen Kirche gebilligt, begangen, befohlen und von ihren der römisch-katholischen Kirche und den Päpsten hörigen Anhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern; über die Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und Schlitzen, ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein Köpfe-Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen und Brüsten, ein Ausstechen und Rausreißen von Augen und Zungen, bei Lebendigen und Toten, ein Vierteilen und Pfählen, ein Zersägen und Hängen, ein Quälen mit glühenden Eisen, und anderen allerschlimmsten Qualen, wie es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt. Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, „Kirche des Unheils“, „Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881 „selig“ gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen Menschen geschätzt werden.

– Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahrhundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

– Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

– Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben. Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei abschaffte.

– Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus, entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehrvorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch „Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo, Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man sich kaum vorstellen

Wer sagt, dies alles liege lange zurück, der hat auch schon wieder vergessen, dass die römisch-katholische Kirche bis in die letzten Jahrzehnte in den großen Weltkriegen und in vielen weiteren Kriegen Soldaten auf beiden Seiten in den Tod gesegnet hat, dass sie die Diktatoren Hitler, Franco, Mussolini und unzählige anderer Gewaltherrscher unterstützt hat.

Er verdrängt den Völkermord 1941-1943 in Kroatien unter Beteiligung von Franziskanermönchen und des Erzbischofs Stepinac, dem eine dreiviertel Million orthodoxer Serben zum Opfer fiel.

Er verschweigt, dass 1994 in Ruanda im Beisein römisch-katholischer Priester und Nonnen in 100 Tagen 800 000 Menschen ermordet wurden.

Und er weiß vielleicht gar nicht, auf welch abscheuliche Weise während der Diktatur in Argentinien bis 1983 im Beisein von Militärkaplänen der Rat von römisch-katholischen Kirchenvertretern befolgt wurde: „Die Ermordung in einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer – Todesflug.“ (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001)
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und abertausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen, wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit. Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern gedeckt.

Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste Anordnung hin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen“ christlich“. Und dabei ist dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
„Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!“ (Bibel, Offenbarung des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff „christlich“ nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor geschützt werden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch, dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort „Inquisitionshelfer“ war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung. Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahnbrechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwerwiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen „christlich „für ihre Zwecke missbrauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf die Bezeichnung „christlich“ verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.

Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen [= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest, dass die Gläubigen die „Gewissenspflicht“ haben, „die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ….. den Weisungen des Evangeliums widersprechen.“ Und dass das „entscheidende Wort bei der Interpretation der Schrift Sache der Kirche“ sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb, weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte. Ein solcher Jurist vertrete „einseitig die Interessen“ dieses Glaubens. Diese Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.

Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will. Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte Organisation haben.

Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg – 10.11.2009.pdf [111 KB]

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Ein Abgrund staatlicher Willkühr

„Ein Abgrund staatlicher Willkür“

Wie unser Staat versucht, eine religiöse Minderheit zu ruinieren

Laut Verfassung müssten staatliche Behörden und Justiz alle Religionsgemeinschaften gleich behandeln. Wie weit wir in Deutschland davon entfernt sind, zeigt exemplarisch der Fall der Urchristen im Universellen Leben:

Der Staat räumt nicht nur den großen Kirchen erhebliche finanzielle Privilegien (z.B. Subventionen in Milliardenhöhe) ein, er versucht darüber hinaus, kleinere Religionsgemeinschaften, die den Großkirchen missfallen, finanziell zu ruinieren. Im Fall des Universellen Lebens, von Gerichten als „Glaubensgemeinschaft im Sinne der Verfassung“ anerkannt, begann dies im Jahr 1992 mit dem Vorstoß eines Kirchenfunktionärs im Bayerischen Finanzministerium.

Der damalige Bürgermeister von Hettstadt (Landkreis Würzburg) und langjähriger Kolpingfunktionär Waldemar Zorn griff zum Telefonhörer und behauptete dreist, die von ihm als „Sekte“ verketzerte Gemeinschaft, die aufgrund ihrer religiösen Ziele seit langem als gemeinnützig anerkannt war, baue „unter dem Deckmantel der religiösen Betätigung ein Wirtschaftsunternehmen von immensen Ausmaßen“ auf.

Zwar war dies frei erfunden; aber sofort wurde der Staatssekretär informiert und eine Steuerprüfung angeordnet. Dummerweise stellte sich heraus, dass alles in bester Ordnung war. Die Steuerprüfung bescheinigte der Glaubensgemeinschaft, ihre Spenden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden, sodass, so wörtlich, „keine Einwände gegen die Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens bestehen.“

Normalerweise wäre damit die Angelegenheit erledigt gewesen. Doch jetzt passierte folgendes: Das Finanzministerium ordnete 1993 par ordre de mufti an, dem Universellen Leben die Gemeinnützigkeit zu entziehen, mit der Folge, dass alle Spenden rückwirkend für acht Jahre versteuert werden mussten. Zwar behauptet auch das Ministerium nicht, dass Spenden satzungswidrig verwendet worden seien. Aber: Weil einige Anhänger der Glaubensgemeinschaft selbständige Betriebe gegründet hätten, sei davon auszugehen, dass der Trägerverein der Glaubensgemeinschaft seine eigenen Mitglieder fördere. Das Gegenteil war von der Betriebsprüfung festgestellt worden.

Aber dem Ministerium ging es um etwas ganz anderes: Die „gemeinnützigkeitsrechtliche Sektenproblematik“ müsse geklärt werden, indem man durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit einen Finanzgerichtsprozess auslöse.

Den Drahtziehern dieser behördlichen Intrige war klar, dass die Spenden der vergangenen Jahre längst – satzungsgemäß und damit gemeinnützig – ausgegeben waren. Es handelte sich um einen Millionenbetrag – und um diesen Betrag rückwirkend aufzubringen, musste die Glaubensgemeinschaft wiederum um Spenden bitten – die dann ihrerseits ebenfalls durch Schenkungssteuern geschmälert wurden. Ein wahrhaft katholisch inspirierter Plan zum Nachteil von „Ketzern“ – der allerdings nicht aufging.

Die Urchristen beglichen in einem solidarischen Kraftakt die finanziellen Forderungen der Behörden – und erklärten im gleichen Atemzug, sie wollten sich in Zukunft nicht weiter auf die finanziellen Erleichterungen eines Staates verlassen, der sich in so skandalöser Weise zum Büttel der Amtskirchen machen lässt. Gleichzeitig zogen sie 1994 jedoch vor Gericht, um die zu Unrecht eingeforderten Steuergelder zurückzuerhalten. Und dieses Gerichtsverfahren mit mehreren Folgeprozessen ging erst 2009 – 15 Jahre später! – zu Ende.

Doch der Reihe nach.

DSCN0030 In einem ersten Prozess entschied das Finanzgericht Nürnberg 1998, dass der Entzug der Gemeinnützigkeit zu Recht erfolgt sei. Allerdings nicht aufgrund irgendwelcher steuerrechtlichen Unregelmäßigkeiten (die waren ja nicht vorhanden), nein: Man zauberte einen Formfehler bei der Erstellung bzw. Änderung der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft aus dem Hut, der jahrelang von keiner Behörde oder Prüfstelle beanstandet worden war. Doch nun sollte dieser Fehler den ungeliebten Urchristen plötzlich zum Verhängnis werden. Als Begleitmusik intonierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung immer wieder auch die üblichen Themen kirchlicher Verleumdungen, um sie dann großzügig „dahingestellt“ sein zu lassen. Denn entscheidend war ja nur ein Formfehler. Sollte diese Methode Unvoreingenommenheit beweisen? Die Folge waren Schenkungssteuerbescheide in Millionenhöhe.

Die Urchristen zogen wieder vor Gericht, um sich dagegen zu wehren. Am 20. Dezember 2005 standen sich vor dem Finanzgericht Nürnberg die Parteien erneut gegenüber: der Staat, der durch seinen Unrechtsakt aus dem Jahre 1993 zum verlängerten Arm kirchlicher Inquisition geworden war, und das Universelle Leben, das nun auf ruinöse Weise zur Kasse gebeten wurde.

Bereits vor dem Gerichtstermin war es zum Eklat gekommen. Einer der Richter hatte in einem anderen Verfahren das Universelle Leben wegwerfend als „Sekte im landläufigen Sinne“ bezeichnet. Der Anwalt des Universellen Lebens lehnte den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab, da es sich um die skandalöse Übernahme eines kirchlichen Hetzwortes durch die Justiz handelte. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Richter G., der die Urchristen wie ein Sektenbeauftragter verunglimpfte, nahm wieder am Richtertisch Platz. Die anwesenden Vertreter der Glaubensgemeinschaft verließen daraufhin den Gerichtssaal, nicht ohne vorher den Richtern einen Brief übergeben zu haben, in dem sie auf die unsägliche Konfliktlage hinwiesen, in der sie kirchlich gebundene Richter gegenüber dem Rechtsanliegen Andersgläubiger befinden.**

Nach katholischer Kirchenlehre ist alles, was gegen den katholischen Glauben ist, „auszumerzen“; und Luther rief gegenüber kirchlichen Abweichlern bekanntlich nach dem Henker. Wie wollen katholische oder lutherische Richter diesen Zwängen entgehen?! Nach ihrer Kirchenlehre setzen sie ihr Seelenheil auf’s Spiel, wenn sie den Verdammungsurteilen gegen Andersgläubige nicht folgen. So mancher Richter konnte diesem Druck nicht standhalten und hat den Konflikt zugunsten „seiner“ Kirche gelöst. Derartiges war nach der Verunglimpfung durch einen der hier amtierenden Richter auch hier zu erwarten. Die Reaktion, die solch klare Worte auslösten, belegt genau deren Berechtigung: Richter R. ließ sich im Verlauf der nun folgenden Verhandlung zu der Aussage hinreißen, ein solcher Brief sei „möglicherweise als Verstoß gegen das Toleranzgebot“ anzusehen, was den Entzug der Gemeinnützigkeit nachträglich rechtfertigen würde. Anwalt Christian Sailer musste ihn darauf aufmerksam machen, dass die im Grundgesetz garantierte Gleichbehandlung aller Bürger nicht an ein „Wohlverhalten gegenüber den Kirchen“ geknüpft sei. Meinungsäußerungen im Rahmen der Gesetze seien jedermann zuzubilligen.

Genau darauf berufen sich übrigens immer die Kirchenvertreter, wenn sie religiöse Minderheiten diskriminieren und verleumden. Aber wehe, man kritisiert sie dafür. Wer „Haltet den Dieb!“ ruft, ist natürlich ein Unruhestifter, der umgehend auf die Grenzen der Toleranz hingewiesen werden muss.

Auch der zuvor abgelehnte Richter G. ließ durchblicken, dass er die Dinge ähnlich sieht wie sein Kollege. Er äußerte Zweifel, ob die Kritik der Urchristen an den Kirchen den Satzungszweck erfülle, wonach das Universelle Leben die urchristliche Lehre verbreiten wolle. Als ob nicht genau zu dieser Lehre gehörte, die ursprüngliche Lehre des Nazareners wieder zum Leben zu erwecken und dadurch Seinen Namen zu rehabilitieren, der im Laufe der Geschichte immer wieder brutal missbraucht wurde. Gerade die Kirchen waren es, die in vielfacher Hinsicht das genaue Gegenteil von dem lehren und praktizieren, was Jesus von Nazareth lehrte und vorlebte.*** Solange sie dies nicht ändern und sich dennoch als „christlich“ bezeichnen, müssen sie in Kauf nehmen, deshalb kritisiert zu werden. Und der dritte im Bunde, Richter H., zuckte nur hilflos mit den Achseln und meinte, die Religionszugehörigkeit der Richter tue doch nichts zur Sache. Genau das Gegenteil haben die Urchristen in zahlreichen Verfahren erlebt … **** In einem Erörterungstermin einigten sich die Parteien Anfang Februar 2006 dann doch noch darauf, dass das Universelle Leben wenigstens einen Teil der nachgeforderten und nachgezahlten Steuern zurückerhält. Doch noch bei diesem Treffen versuchte die bayerische Finanzverwaltung, Druck auf die religiöse Minderheit auszuüben, die hier um ihre finanzielle Basis kämpfte: Der Vertreter des Bayerischen Landesamts für Steuern erklärte, die Finanzverwaltung könne großzügiger sein, wenn der Verein Universelles Leben ein für alle Mal auf seine Gemeinnützigkeit verzichte. Dieser Verzicht solle in den Vergleich mit aufgenommen werden. Die Vertreter des Universellen Lebens lehnten dieses an Erpressung grenzende Ansinnen jedoch ab – zumal da ein solcher Verzicht rechtswidrig gewesen wäre und den Vergleich vermutlich nichtig gemacht hätte. Doch die Vertreter des Universellen Lebens konnten – Ironie der bitteren Geschichte – am Ende noch froh sein, dass die Behörden mit diesem wahrhaft unverschämten Vorschlag über das Ziel hinausgeschossen waren. Denn das war dann plötzlich auch dem Richter zuviel, der nun auf einen Vergleich drängte. Weil sie aus ihrer Sicht zu Unrecht zur Kasse gebeten worden waren, wenn auch in etwas geringerem Maße, verklagten die Christusfreunde nun das Bayerische Finanzministerium auf Schadenersatz, denn von dort war das Unrecht ja ausgegangen.

Wieder gingen drei Jahre ins bayerische Land. Doch das Oberlandesgericht München verspürte am Ende, ebenso wenig wie zuvor das Landgericht, irgendwelche Lust, sich näher mit finanzrechtlichen Problemen zu befassen (geschweige denn, sich mit Staat und Kirche anzulegen). Man könne kein Verschulden erkennen, hieß es lapidar. Zuvor hatte das Ministerium noch durch gerichtliches Taktieren dafür gesorgt, dass der Streitwert des Prozesses besonders teuer wurde. Eine Art „Ketzersteuer“ sozusagen? Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision ohne nähere Begründung ab, und auch das Bundesverfassungsgericht nahm Ende März 2009 den Fall nicht an. So kam es, dass man die „Ketzer“ zwar nicht, wie geplant, finanziell strangulieren konnte. Aber man hat sie erheblich geschröpft und behindert. Die Justiz in unserem Land hat dabei zugeschaut, ohne einer diskriminierten Minderheit zu ihrem Recht zu verhelfen.buch_steinadler Insgesamt bleibt am Ende als bitteres Fazit zu ziehen, was Anwalt Sailer in seinem Schriftsatz vom 19.12.05 zu Papier brachte: „Wer sich die Vorgeschichte des vorliegenden Steuerfalls vergegenwärtigt, blickt in einen Abgrund von staatlicher Willkür.“ Der Auslöser dieser teilweise beklemmend, ja gespenstisch ablaufenden Komplotts von Staat und Kirche gegen eine religiöse Minderheit, der Dorfbürgermeister Waldemar Zorn, wurde übrigens später zum Landrat „befördert“ und wegen seiner „Verdienste“ kurz vor seinem Tod im Jahr 2008 auch noch mit dem päpstlichen Silvesterorden ausgezeichnet. * zur Vorgeschichte des Prozesses vergleiche Matthias Holzbauer, „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“, Verlag Das Weiße Pferd Marktheidenfeld 2002, S. 395 ff. ** der volle Wortlaut des Briefes kann unter http://www.denk-mit.info nachgelesen werden. *** Näheres zu diesem Thema in: „Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?“, Verlag Das Wort Marktheidenfeld 2005, nachzulesen unter http://www.stuhl-petri.de ****

 

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Ein Abgrund staatlicher Willkür – Wie unser Staat versucht, eine religiöse Minderheit zu ruinieren

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